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Honorargestaltung für Steuerberater 03/2026

Dr. Gregor Feiter, Tim Günther
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Zusammenfassung

 
Überblick

Wir hatten Sie in der Ausgabe Januar 2026 umfassend mit einer Übersicht über Probleme mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) informiert. Das Thema lässt uns einfach nicht los: Aktuell ist eine neue Problematik dazugekommen, zu der es gleich 3 unterschiedliche Auffassungen in der Finanzgerichtsbarkeit gibt: Die Einreichung von elektronischen Dokumenten durch Berufsausübungsgesellschaften (BAG) über das beSt ist rechtlich umstritten, insbesondere bei einfacher Signatur. Die Finanzgerichte vertreten hierzu unterschiedliche Ansichten: Das FG Hamburg lehnt die Wirksamkeit ab, da eine BAG nicht als "verantwortende Person" gilt, während das FG Köln die Einreichung als wirksam ansieht, da der Gesetzgeber die Nutzung des beSt durch BAGs ermöglichen wollte. Das FG München fordert hingegen Identität zwischen der signierenden und versendenden Person. Der BFH hat hierzu noch keine abschließende Entscheidung getroffen, könnte sich jedoch an der beraterfreundlichen Sicht des FG Köln orientieren. In einer parallelen Entscheidung hat der BGH die Anforderungen an die Personenidentität reduziert und angedeutet, dass eine einfache Signatur bei BAGs ausreichen könnte. Was Herr Dr. Feiter bis zur Klärung empfiehlt, lesen Sie in seinem Beitrag.

Tipp: Diese Ausgabe können Sie auch im Print-Layout herunterladen:

Honorargestaltung für Steuerberater 03/2026

1 Berufsrecht: Vorsicht bei der beSt-Nutzung durch Berufsausübungsgesellschaften

Gem. § 52a Abs. 3 Satz 1 FGO müssen elektronische Dokumente ­entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der ­verantwortenden Person versehen sein (1. Alternative) oder von der verantwortenden Person (einfach) signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg (z. B. beSt, beA) eingereicht werden (2. Alternative).

In der Rechtsprechung der Finanzgerichte ist umstritten, ob die 2. Alternative für Berufs...

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