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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitarbeiterkapitalbeteiligung / a) Anrufungsauskunft

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Rz. 160

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Das > Betriebsstätten-Finanzamt hat nach der Übertragung einer Vermögensbeteiligung iR einer Anrufungsauskunft (> Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 5 ff; > Anh 2 Anrufungsauskunft) den vom ArbG nicht besteuerten Vorteil zu bestätigen (vgl § 19a Abs 5 EStG). Dadurch soll Rechtssicherheit geschaffen werden für den Zeitpunkt der Besteuerung, der weit in der Zukunft liegen kann. Meinungsverschiedenheiten über den Wert des Vorteils dürften zu diesem Zeitpunkt wesentlich schwerer zu klären sein als zeitnah nach der Übertragung. Eine Anrufungsauskunft nach § 19a Abs 5 EStG ist jedoch erst möglich, nachdem eine Vermögensbeteiligung übertragen wurde. Über Wertansätze einer geplanten Veräußerung erteilt die FinVerw keine Auskünfte.

 

Rz. 161

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Das FA ist iRd Anrufungsauskunft verpflichtet, eine Berechnung des ArbG zu bestätigen oder abzulehnen. Es ist nicht Aufgabe der FinVerw, den Wert des geldwerten Vorteils zu ermitteln, damit dieser dem LSt-Abzugsverfahren zugrunde gelegt werden kann.

 

Rz. 162

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Die Anrufungsauskunft nach § 19a Abs 5 EStG ersetzt nicht die (allgemeine lohnsteuerliche) Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, sondern ergänzt diese. Dh, andere Auskünfte als die nach dem nicht besteuerten Wert können auch vor der Übertragung einer Vermögensbeteiligung iRd Anrufungsauskunft nach § 42e EStG geklärt werden. Hierzu gehören zB Fragen zum begünstigten Personenkreis und zu den Voraussetzungen, die das Unternehmen erfüllen muss.

 

Rz. 163

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Wie die Anrufungsauskunft nach § 42e EStG entfaltet auch die Anrufungsauskunft nach § 19a Abs 5 EStG Wirkungen nur für das LSt-Abzugsverfahren. Ist der vom ArbG ermittelte und vom FA bestätigte gemeine Wert einer Vermögenbeteiligung a...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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  • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
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  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    480
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)

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