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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lebensversicherungsprämien / a) Steuerrelevante Vertragsänderungen

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Rz. 26

Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Werden wesentliche Merkmale des Versicherungsvertrags, nämlich Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsbeitrag und Beitragszahlungsdauer verändert, geht die FinVerw dem BFH folgend normalerweise davon aus, dass der ursprüngliche Vertrag durch einen neuen (anderen) Versicherungsvertrag ersetzt worden ist (Novation; vgl BFH 112, 484 = BStBl 1974 II, 633; BFH 256, 214 = BStBl 2017 II, 626, dazu Welker, EStB 2017, 412). So ist es zB bei einer nachträglichen Verlängerung des Versicherungsvertrags, weil sich die Laufzeit des Vertrags, die Prämienzahlungsdauer, die insgesamt zu entrichtenden Versicherungsbeiträge und die Versicherungssumme ändern (BFH 210, 326 = BStBl 2006 II, 53).

 

Rz. 27

Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Die FinVerw hat ihre Verwaltungsanweisungen zu Vertragsänderungen in dem BMF-Schreiben vom 22.08.2002 (BStBl 2002 I, 827) zusammengefasst, das für Altverträge weiterhin Anwendung findet (vgl BMF vom 01.10.2009, Rz 90, BStBl 2009 I, 1172). Für unschädliche Vertragsänderungen ab 2012 ist im Zusammenhang mit der Anhebung der Altersgrenze auf 62 Jahre (§ 52 Abs 28 Satz 7 iVm § 20 Abs 1 Nr 6 Satz 2 EStG; siehe auch > Rz 6) ergänzend BMF vom 06.03.2012, BStBl 2012 I, 238, zu beachten.

 

Rz. 27/1

Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Bei der steuerlichen Behandlung von nachträglichen Vertragsänderungen wird nur hinsichtlich der Änderung(en) von einem neuen Vertrag ausgegangen und im Übrigen vom Fortbestand des ursprünglichen Vertrags (vgl BMF vom 22.08.2002, Rz 39 ff, BStBl 2002 I, 827). Damit werden die bis zur Vertragsänderung geleisteten Beiträge zum einen nicht rückwirkend vom SA-Abzug ausgeschlossen und die auf den bisherigen Altvertrag (> Rz 16) entfallenden Beiträge bleiben auch nach der Änderung dem Grunde nach abziehbar. Eine nachträgliche Ver...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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  • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
    481
  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    480
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)

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