Unentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen
H ist seit 10 Jahren an der K-GmbH und an der M-GmbH zu je 100 % beteiligt. Seine Anschaffungskosten belaufen sich jeweils auf die Stammeinlage von 25.000 EUR. Da die M-GmbH einen Bankkredit benötigt und hierfür eine bessere Eigenkapitalausstattung von Vorteil wäre, beschließt H, der M-GmbH seine Beteiligung an der K-GmbH zum 1.7.01 unentgeltlich zu übertragen. Der gemeine Wert dieser Anteile beträgt am 1.7.01 100.000 EUR.
Lösung:
Durch die unentgeltliche Übertragung der Anteile an der K-GmbH an die M-GmbH durch den Gesellschafter H wendet dieser der M-GmbH einen einlagefähigen (bilanzierungsfähigen) Vermögensvorteil außerhalb einer beschlossenen Gesellschaftereinlage zu einem fremdunüblichen Wert, nämlich unentgeltlich, zu. Insoweit liegt auf Ebene der M-GmbH eine verdeckte Einlage vor.
Auf Ebene des H führt die verdeckte Einlage der Anteile an der K-GmbH, an der H innerhalb der letzten 5 Jahre einmal zu mindestens 1 % beteiligt war, in die M-GmbH zu einer fiktiven Veräußerung i. S. d. § 17 EStG.
Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich als Differenz zwischen dem gemeinen Wert i. H. v. 100.000 EUR und den Anschaffungskosten i. H. v. 25.000 EUR.