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FF 11/2023, Ein faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien

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Stellungnahme (Nr. 62/2023 v. 19.9.2023) des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz vom 24.8.2023 zur Modernisierung des Unterhaltsrechts

1 Zusammenfassung

Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Vorschläge im BMJ-Eckpunktepapier zur Modernisierung des Unterhaltsrechts vom 24.8.2023.[1] Sie zielen auf mehr Rechtssicherheit ab, entsprechen elementaren praktischen Bedürfnissen und erfüllen einen Großteil der in Literatur und Wissenschaft erhobenen Forderungen.

Allerdings beschränkt sich das Eckpunktepapier zum Kindesunterhalt auf das sog. asymmetrische Wechselmodell. Will man Rechtssicherheit, für die Praxis taugliche und somit einheitliche, für die Betroffenen verständliche Berechnungsformen schaffen, sollten dringend alle Betreuungsformen und damit auch das zeitanteilig gleiche paritätische Betreuungsmodell von der Reform erfasst werden.

Auch zum Betreuungsunterhalt regt der DAV Ergänzungen an.

[1] Abrufbar unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Unterhaltsrecht.html?nn=110490.

2 Stellungnahme im Einzelnen

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 25.8.2023 ein Eckpunktepapier für ein faires Unterhaltsrecht in Trennungsfamilien veröffentlicht. Es werden vier Regelungsbereiche angesprochen: Einmal werden Vorschläge zur Berechnung des Kindesunterhalts im sog. asymmetrischen Wechselmodell (1) und zur Reform beim Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB unterbreitet (2). Des Weiteren soll der notwendige Selbstbehalt rechtlich verankert werden, der alle zwei Jahre im Verordnungswege geregelt werden und regionale Unterschiede abbilden soll (3) sowie eine Neufassung von § 1629 BGB zur Geltendmachung von Kindesunterhalt im symmetrischen Wechselmodell (4).

1. Die Berechnung des Kindesunterhalts im sog. asymmetrischen Wechselmodell

Das BMJ stellt ein Berechnungsmodell für den Kindesunterhalt vor, wenn der nicht...

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