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FF 01/2025, Elektronische Aufenthaltsüberwachung und verpflichtende soziale Trainingskurse zum Schutz vor häuslicher Gewalt: Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Gesetzentwurf

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Pressemitteilung Nr. 106/2024 des Bundesministeriums der Justiz vom 2.12.2024

Einführung

Um Betroffene besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, schlägt das Bundesministerium der Justiz Änderungen des Gewaltschutzgesetzes vor. Erstens sollen Familiengerichte in Hochrisikofällen künftig eine elektronische Aufenthaltsüberwachung ("elektronische Fußfessel") anordnen können, damit Gewaltschutzanordnungen besser überwacht werden können. Als zweites neues Instrument soll die Verpflichtung zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen – die sogenannte Täterarbeit – in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht.

Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing erklärt aus diesem Anlass:

Das Gewaltschutzgesetz, das durch den vorgelegten Gesetzentwurf geändert werden soll, ist seit dem Jahr 2002 in Kraft. Es versetzt Betroffene von häuslicher Gewalt in die Lage, vor dem Familiengericht Rechtsschutz gegen häusliche Gewalt zu suchen. Sie können dort den Erlass einer Schutzanordnung beantragen. Gegenstand einer Schutzanordnung kann insbesondere ein Verbot, eine Wohnung zu betreten, sich zu nähern, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten oder Kontakt aufzunehmen, oder ein Abstandsgebot sein.

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf wurde unter Heranziehung der Erkenntnisse aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Gewaltschutz – Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung" erarbeitet. Die Arbeitsgruppe wurde im Juni 2024 aufgrund einer Entscheidung des damaligen Bundesministers der Justiz Dr. Marco Buschmann eingerichtet. Sie hat in den vergangenen Monaten mehrfach getagt, zuletzt am 5.11.2024. Bei der letzten Sitzung hat das Bundesministerium der Justiz die Eckpunkte des jetzt vorgelegten Regelungsvorschlags zur elektronisch...

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