Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

F / 18 Fahrverbot, Dauer [Rdn 1627]

Ralph Gübner, Dr. Axel Deutscher
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

 

 

Das Wichtigste in Kürze:

1. Bei Regelfällen ist die Dauer des Fahrverbots durch den BKat vorgegeben. Außerhalb dessen kann das Fahrverbot 1–3 Monate betragen.
2. Eine Erhöhung des Regelsatzes erfordert eine Prognose, dass ein Fahrverbot bei Regeldauer zur Einwirkung auf den Betroffenen nicht ausreicht.
3. Die Verkürzung eines mehrmonatigen Fahrverbots kommt insbesondere in den Fällen des erheblichen Zeitablaufs zwischen Tat und Ahndung in Betracht.
 

Rdn 1628

 

Literaturhinweise:

Fromm, Konkurrenzregeln und Bußgeldbemessung bei mehreren Verkehrsordnungswidrigkeiten auf derselben Fahrt, DAR 2011, 112

ders., Neues zur Dauer des bußgeldrechtlichen Fahrverbots nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG, VRR 2011, 331.

 

Rdn 1629

1. § 25 Abs. 1 StVG gibt für die Dauer des bußgeldrechtlichen Fahrverbots einen Rahmen von 1–3 Monaten vor. Bei den Regelbeispielen für grobe Pflichtverletzungen sieht § 4 Abs. 1 BKatV i.V.m. den entsprechenden Nummern des BKat Regelsätze für die jeweiligen Verstöße vor, wobei grds. einmonatige und nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen längere Fahrverbote angesetzt sind. Beim Regelfall der beharrlichen Pflichtverletzung nach § 4 Abs. 2 BKatV ist ein Fahrverbot von 1 Monat vorgesehen. Bei der Trunkenheits- bzw. Drogenfahrt sind nach § 4 Abs. 3 BKatV i.V.m. Nr. 241–242.2 BKat beim Ersttäter 1 Monat und beim Wiederholungstäter 3 Monate Fahrverbot zu verhängen (zu den erforderlichen Feststellungen beim Wiederholungstäter OLG Bamberg zfs 2016, 469).

 

Rdn 1630

2. Es stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Erhöhung der hiernach als Regelsatz vorgegebenen Fahrverbotsdauer auf bis zu 3 Monate zulässig ist.

 

Rdn 1631

a) Bei den Regelbeispielen für grobe Pflichtverletzungen nach § 4 Abs. 1 BKatV ist für eine solche Abweichung nach oben erforderlich, dass sic...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Jahresabrechnung / 1.4 Wann ist die Jahresabrechnung vorzulegen?
    7
  • FoVo 06/2024, Die Rechte des miterbenden Schuldners in der Insolvenz
    2
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / (4) Sonstige Voraussetzungen
    1
  • § 22 Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) / I. Tathandlung: Körperliche Misshandlung und/oder Gesundheitsbeschädigung
    1
  • § 22 Handelsregister und Erbfolge / 1. Rechtsübergang in Erbengemeinschaft
    1
  • § 41 Gebühren des Anwalts in Strafsachen
    1
  • § 5 Einstweiliger Rechtsschutz nach dem FamFG / II. Zuständigkeit
    1
  • AGS 04/2024, Pauschgebühr in einem Wirtschaftsstrafverfahren
    1
  • AGS 07/2022, Rahmengebühren für den Nebenklägervertreter ... / I. Sachverhalt
    1
  • Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 19 Überschuldung / 5. Aufsatzliteratur
    1
  • ZErb 03/2021, Zur Anfechtung einer Erbausschlagungserklä ... / 1 Tatbestand
    1
  • ZErb 04/2022, Nachfolgegestaltung unter Beteiligung von ... / 1
    1
  • zfs 05/2021, Nicht angepasste Geschwindigkeit
    1
  • zfs 09/2011, Entziehung der Fahrerlaubnis; Wiederholungs ... / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Kaufmannsbegriff / 2. Herabsinken auf kleingewerbliches Niveau
    0
  • § 1 Sachenrecht / A. Sondereigentum am Grundstück (§§ 3 Abs. 1 S. 2 u. 2; 3; 5 Abs. 1 S. 2 WEG)
    0
  • § 1 Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern / II. Bedarf
    0
  • § 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / 3. Zielsetzung des Produkthaftpflichtmodells
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / VIII. Zeitliche Begrenzung (Ziff. 7)
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management
Bild: Haufe Shop

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


T
T

1 Tatbegriff im Bußgeldverfahren [Rdn 3481]    Das Wichtigste in Kürze: 1. Der Tatbegriff im Bußgeldverfahren entspricht demjenigen des Strafverfahrens und des GG. 2. Einen gegenüber dem Strafprozessrecht ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren