Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Weiterhin müssen Personen eingesetzt werden, die Aufgaben bei der Evakuierung oder Räumung übernehmen. Hier wird in der Praxis von Evakuierungshelfern gesprochen. In Bayern und Rheinland-Pfalz ist auch die Bezeichnung "Betriebliche Selbsthilfekräfte" üblich.
Um den Erfolg einer Übung festzustellen, ist es wichtig, nicht nur an der Sammelstelle die Vollzähligkeit der Mitarbeiter zu überprüfen, sondern bereits die Flucht zu beobachten. Dazu können die Evakuierungshelfer (oder auch weitere, an der eigentlichen Übung nicht aktiv beteiligte Beobachter) im Gebäude positioniert werden und sich – am besten mithilfe von Checklisten – Notizen zum Ablauf machen. Zudem sollten sie die Zeit stoppen, wie lange die Evakuierung des Gebäudes dauert.
Die Evakuierungshelfer können aber auch die Flucht aus dem Gebäude leiten, indem sie vorausgehen.
Um sicherzustellen, dass alle Personen das Gebäude verlassen haben, sollten die Evakuierungshelfer die Arbeitsstätte anschließend kontrollieren. Diese Aufgabe haben sie auch im Ernstfall, solange sie sich nicht selbst in Gefahr bringen! Bereiche, die noch gefahrlos zu betreten sind, sollen durchsucht werden, ob sich noch Personen darin befinden (hierbei dürfen nur Räume betreten werden, die zuvor mit den Handrücken auf Hitze abgetastet worden sind!).
Der Evakuierungshelfer muss auch – wenn noch möglich – alle Fenster und Türen schließen. Er verlässt als Letzter den Arbeitsbereich, um an der Sammelstelle die Meldung abzugeben, dass sein Arbeitsbereich geräumt ist. Diese Meldungen sind für die Feuerwehr ein wichtiges Hilfsmittel, um festzustellen, ob und wo sich noch Personen im Gebäude befinden.
Eine weitere Aufgabe des Evakuierungshelfers kann auch das Einweisen der Feuerwehr vor Ort sein. So kann sichergestellt werden, dass – besonders bei großen Fi...