Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder
2.1 Konzeptive und korrektive Vorgehensweise
Die Berücksichtigung der Erkenntnisse der Ergonomie ist bereits im Prozess der Planung von Arbeitsplätzen sinnvoll. Hier können die Anforderungen i. d. R. mit einem vertretbaren Aufwand umgesetzt werden. Je später Arbeitssysteme im Hinblick auf Gefährdungen und die Berücksichtigung von arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen beurteilt werden, umso aufwendiger sind evtl. notwendige Änderungen (vgl. Abb. 1).
Abb. 1: Zeitliche Einordnung der Ergonomie
Notwendig ist folglich ein konzeptives Vorgehen (vgl. Abb. 2) bei der ergonomischen Gestaltung. Berücksichtigt man Aspekte der Ergonomie von Beginn an, lassen sich mögliche Fehlentwicklungen, durch die entweder unkalkulierbare Folgekosten oder unerwünschte Belastungen der Mitarbeiter entstehen, bereits im Ansatz vermeiden. Die konzeptiv ergonomische Gestaltung ist deshalb gegenüber der korrektiven Vorgehensweise zu bevorzugen. Gleichzeitig muss aber festgestellt werden, dass diese Vorgehensweise anspruchsvollere Methoden erfordert, da bereits in der Entwicklungs- bzw. Planungsphase der spätere Nutzer berücksichtigt werden muss. Bewertungsmethoden, mit denen bereits im Vorfeld der Nutzung die Belastung und Beanspruchung des Menschen ermittelt und bewertet werden kann, sind hier notwendig (z. B. sog. Systeme vorbestimmter Beanspruchungen, digitale Menschmodelle).
Abb. 2: Gegenüberstellung von konzeptivem und korrektivem Gestaltungsansatz
2.2 Berechnung von Arbeitsplatzmaßen nach E DIN EN ISO 14738
Die Norm beschreibt Grundlagen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen für Industrie und Dienstleistungsbereich auf Basis anthropometrischer Maße. Arbeitsanforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen begründen sich auf einer Analyse der Arbeitsaufgaben. Die Norm nennt zu beachtende Einflussfaktoren. Empfohlen werden eine sitzende und kombinierte Sitz- ...