Sparer-Pauschbetrag
A hat seinen Freistellungsauftrag i. H. v. 1.000 EUR bei der X-Bank erteilt. Dort hat er aber nur Kapitalerträge i. H. v. 550 EUR erzielt. Bei der Y-Bank, bei der er keinen Freistellungsauftrag abgab, vereinnahmte A in 2025 Veräußerungsgewinne aus Index-Zertifikaten i. H. v. 2.000 EUR. Hierauf hat die Bank 500 EUR Kapitalertragsteuer und 27,50 EUR SolZ einbehalten.
In den Zeilen 5–17 der Anlage KAP sind folgende Werte auszufüllen:
- Zeile 5: 1
- Zeile 7: 2.000
- Zeile 16: 0
- Zeile 17: 550
In der Einkommensteuerveranlagung erhält A zusätzlich den nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 450 EUR, was zu einer steuerlichen Entlastung von 112,50 EUR (zzgl. SolZ) führt.
Würde A alle Kapitalerträge in die Zeile 7 eintragen (2.550 EUR), müsste der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag in der Zeile 16 erscheinen. In Zeile 17 wäre der Wert "0" einzugeben. Beim steuerlichen Ergebnis ändert sich nichts.