Zusammenfassung
Das Fahrrad ist beliebt wie nie zuvor. Das liegt nicht zuletzt am anhaltenden E-Bike-Boom. Heute kann die Umwelt- und damit die Fahrradfreundlichkeit eines Unternehmens erheblich zum Image-Gewinn beitragen. Arbeitgeber werden durch Dienstrad-Angebote attraktiver für potenzielle Bewerber und binden zufriedenere und nachweislich gesündere Mitarbeiter stärker an das Unternehmen. Der Gesetzgeber fördert diese Entwicklung durch Steuererleichterungen für Diensträder. Eine Finanzierung durch Leasing hat sich auch für Fahrräder im gewerblichen Bereich etabliert. Hier gibt es eine Reihe von Full-Service-Anbietern. Welche Modelle rechnen sich für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige? Dieser Beitrag zeigt, wie Sie und Ihre Mitarbeiter die umweltfreundliche Mobilität in Ihrem Unternehmen auf den Weg bringen. Die Beispieltabellen finden Sie in der zugehörigen Musterlösung.
1 Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer
Seit 2012 ist das Dienstrad dem Dienstauto steuerlich gleichgestellt (Dienstwagenprivileg). Der Gesetzgeber möchte umweltfreundliche und gesundheitsfördernde Mobilität attraktiver machen und hat daher die steuerlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst. Seit Januar 2020 gilt eine 0,25 %-Regel für Fahrräder und E-Bikes, wenn der Arbeitnehmer einen Teil der Leasingbeiträge in Form einer Gehaltsumwandlung trägt. Die 0,25 % beziehen sich auf die Ermittlung des geldwerten Vorteils, den der Arbeitnehmer aus der privaten Nutzung des Rades zieht. Hier müssen monatlich nur 0,25 % des auf volle Hundert EUR abgerundeten Brutto-Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt werden.
Diensträder werden in der Regel über einen Leasingvertrag finanziert, der über 36 Monate läuft. Die Vorteile im Vergleich zum Kauf oder zur Kreditfinanzierung sind bekannt: Das Unte...