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Daten in Rechnungslegung und Steuerrecht / 1.3 Technischer Fortschritt und Recht

Dr. Angelica M. Schwarz , Dr. Manuel Koch
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Wie unter Abschnitt 1.2.5.2 erläutert, hat ein Unternehmen im Idealfall nicht nur eine Big Data Lösung, welche technisch einwandfrei funktioniert, sondern auch in rechtlicher Hinsicht das Optimum abbildet. Damit namentlich Steuerberater die steuerrechtlichen Problemfelder überhaupt erst erkennen können, bedarf es eines technischen Grundverständnisses. Doch wie verhalten sich Technik und Recht?

1.3.1 Spannungsfeld oder Interdisziplinarität?

Aus der Digitalisierung der Wirtschaft und dem Aufkommen des IoT folgt unweigerlich, dass Daten zunehmend die Rolle eines digitalen Rohstoffs im Sinne einer Grundlage für die Planung, Steuerung und Ausführung der allermeisten wirtschaftlichen und alltäglichen Abläufe übernehmen, d.h. die Bedeutung von Daten wird alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche durchdringen. Dies hat wiederum zur Folge, dass eine Auseinandersetzung mit der Generierung und Nutzung von Daten im Sinne einer Data Strategy nicht nur auf den engen Kreis von Fachspezialisten in der Informatikabteilung oder deren Berater beschränkt sein kann, sondern alle internen und externen Stakeholder der Unternehmen betrifft.

Die extrem dynamische Weiterentwicklung der Informatik, insbesondere der Data Science und das IoT, führt dazu, dass fachliches Silodenken in Ermangelung einer Kommunikations- und vor allem auch semantischen Verständnisebene der Stakeholder befördert wird. Dies führt zu suboptimaler Wertschöpfung auf mehreren Ebenen. Die Grundlage für einen konstruktiven interdisziplinären Dialog der Stakeholder ist ein Grundverständnis der Big Data Technologie und ihrer Implikationen für die Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

1.3.2 Rolle des (Steuer-)Beraters

Die vorstehend ausgeführten Implikationen gelten nicht nur für die unternehmensinternen Fachabteilungen und das Management, sondern auch für die Berufsgruppen der Rechts- und Steuerber...

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