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Betriebsrat: Aufgaben

Michael Korinth
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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Betriebsrat ist Organ der Betriebsverfassung. Aufgaben und Rechte der Betriebsräte finden sich nicht nur im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), sondern auch in zahlreichen weiteren Vorschriften. Nachfolgend werden die wichtigsten Aufgaben und die hierzu ergangene Rechtsprechung dargestellt.

1 Handlungsrahmen

Die Aufgaben des Betriebsrats sind im BetrVG nicht zusammenhängend aufgeführt. Die Hauptaufgaben tauchen verstreut in vielen Einzelbestimmungen auf, in denen der Arbeitgeber verpflichtet wird, in sozialen Angelegenheiten, in personellen Angelegenheiten, bei personellen Einzelmaßnahmen, bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung und in wirtschaftlichen Angelegenheiten den Betriebsrat zu beteiligen. Weiterhin ist es gemäß § 77 BetrVG Aufgabe des Betriebsrats, gemeinsam mit dem Arbeitgeber im Rahmen der Betriebsautonomie unmittelbar geltendes Recht für die Arbeitnehmer des Betriebs zu setzen. Kernaufgaben werden dem Betriebsrat[1] in § 80 Abs. 1 BetrVG in einem Katalog allgemeiner Aufgaben zugewiesen. Dieser Aufgabenkatalog ist jedoch nicht vollständig. Insgesamt umfasst der Handlungsrahmen des Betriebsrats folgende Befugnisse: Überwachungsrecht, Förderungsrecht, Beistandsrecht, Leitung der Betriebsversammlung sowie spezielle Beteiligungsrechte.

Die Überwachungsaufgabe des Betriebsrats ist vorrangig gegenwarts- und zukunftsbezogen, um den Arbeitgeber im Einzelfall zu künftiger Rechtsbefolgung anzuhalten. Nur, wenn sich aus Auskünften über bestimmte Verhaltensweisen des Arbeitgebers in der Vergangenheit Rückschlüsse für sein derzeitiges und künftiges Verhalten ziehen lassen können, kann ein vergangenheitsgerichteter Anspruch begründet sein.[2]

Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht dem Betriebsrat ein Auskunftsanspruch zu. Dieser ist jedoch nicht losge...

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