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Beschäftigung

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Zusammenfassung

 
Begriff

Eine Beschäftigung ist ein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, in dem sich ein Arbeitnehmer (Angestellter, Arbeiter) seinem Arbeitgeber gegenüber befindet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen einer Beschäftigung sind in § 7 SGB IV definiert. Die höchstrichterlichen Entscheidungen zu dieser Thematik sind in das Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen vom 1.4.2022 (GR v. 1.4.2022) eingeflossen. Teil des Rundschreibens sind als Anlage die versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fremdgeschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH sowie Geschäftsführern einer Familien-GmbH (Anlage 3) und die versicherungsrechtliche Beurteilung von mitarbeitenden Angehörigen (Anlage 4).

Arbeitsrecht

1 Begriff im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich ist der Begriff der Beschäftigung von allenfalls untergeordneter Bedeutung. Allerdings sprechen zahlreiche neuere Gesetze von "Beschäftigten" – dies ist allerdings regelmäßig der genderbezogenen Ablösung des früher ausschließlich verwendeten Begriffs "Arbeitnehmer" geschuldet. Für die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften kommt es nach wie vor auf das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses i. S. d. § 611a BGB an. Der Begriff der Beschäftigung (und damit des Beschäftigungsverhältnisses) ist primär von sozialrechtlicher Bedeutung und für alle Zweige der Sozialversicherungssysteme legal definiert in § 7 Abs. 1 SGB IV. Danach ist Beschäftigung die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.

 
Hinweis

Beschäftigungsanspruch

Arbeitsrechtlich relevant ist dagegen der Beschäftigungsanspruch auf Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Dabei geht es um den Anspruch des Arbeitnehmers auf die Aus...

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