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Berufsschule

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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Berufsschule (gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 BBiG "berufsbildende Schule") ist eine der beiden Säulen der dual gestalteten Berufsausbildung und vermittelt dem Auszubildenden die durch den Rahmenlehrplan bestimmten Inhalte. Während im Ausbildungsbetrieb die praktische Ausbildung stattfindet, vermittelt die Berufsschule allgemeinbildende und fachtheoretische Inhalte. Die Berufsschule schließt mit der Abschlussprüfung vor der "zuständigen Stelle" (§ 71 BBiG, z. B. der IHK) ab.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Rechtliche Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Arbeitsrecht

1 Berufsschulpflicht

Die Berufsschulpflicht besteht für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und volljährige Auszubildende in unterschiedlichem Umfang und aufgrund unterschiedlicher Regelungen. Jugendliche müssen nach dem Ende ihrer allgemeinen Schulpflicht eine Berufsschule besuchen.[1] Grundlage dafür sind die Schulgesetze der Bundesländer, wonach Jugendliche nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht i. d. R. für 3 Jahre zum Besuch einer Berufsschule oder einer gleichwertigen Schule verpflichtet sind. Die Berufsschulpflicht besteht dabei unabhängig davon, ob auch ein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird. Dagegen sind Volljährige nur berufsschulpflichtig, wenn sie ein Berufsausbildungsverhältnis eingegangen sind – in diesem Fall besteht somit eine Berufsschulberechtigung.

Arbeitsrechtlich gilt das BBiG als umfassende, allgemeine Regelung des Berufsausbildungsverhältnisses für jugendliche und volljährige Auszubildende. Für Jugendliche gilt zusätzlich das JArbSchG.[2]

Der Ausbildende darf für die Ausbildung und damit auch für den Besuch der Berufsschule keine Kosten beim Auszubildenden erheben (Grundsatz der Kostenfreiheit[3]).[4] Zudem hat er dem Auszubildenden gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG die Ausbildungsmit...

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