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Baugewerbe / 1.2 Urlaubskasse und Sozialkassenbeitrag

Dr. Constanze Oberkirch
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Nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe wird zunächst auf der Grundlage des verdienten Arbeitsentgelts das Urlaubsentgelt bei der von den Tarifpartnern gebildeten Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK) angesammelt. Seit dem 1.1.2010 hat der Arbeitgeber zur Aufbringung der Mittel für die tarifvertraglich festgelegten Leistungen im Urlaubs- und Berufsbildungsverfahren einen Sozialkassenbeitrag abzuführen.

Für gewerbliche Arbeitnehmer wird der Beitrag aus der Summe der Bruttolöhne berechnet. Die Beiträge (abhängig vom Betriebssitz des Arbeitgebers) setzen sich seit dem 1.7.2025 wie folgt zusammen[1]:

 
  Alte Bundesländer Neue Bundesländer Berlin West Berlin Ost
Urlaub 15,1 % 15,1 % 15,1 % 15,1 %
Berufsbildung 1,9 % 1,9 % 1,65 % 1,65 %
Zusatzversorgung 3,2 % 1,7 % 3,2 % 1,7 %
Sozialaufwandserstattung – – 5,7 % 5,7 %
Gesamtbetrag 20,2 % 18,7 % 25,65 % 24,15 %

Bei Angestellten und Dienstpflichtigen ist für die Finanzierung der Zusatzversorgung pro Kopf ein fester Beitragssatz pro Monat zu zahlen. Es gelten folgende Beiträge[2]:

 
  Alte Bundesländer, Berlin West Neue Bundesländer, Berlin Ost
Angestellte

2024:

67,00 EUR monatlich

ab 1.7.2025:

67,00 EUR monatlich

(3,35 EUR arbeitstäglich)

2024:

35,00 EUR monatlich

ab 1.7.2025:

42,50 EUR monatlich

(2,13 EUR arbeitstäglich)
Gewerblich, kaufmännisch und technisch Auszubildende

2024:

20,00 EUR monatlich

ab 1.7.2025:

20,00 EUR monatlich

2024:

20,00 EUR monatlich

ab 1.7.2025:

20,00 EUR monatlich
Dienstpflichtige Angestellte

2024:

67,00 EUR monatlich

ab 1.7.2025:

67,00 EUR monatlich

(2,23 EUR arbeitstäglich)

2024:

27,50 monatlich

ab 1.7.2025:

42,50 EUR monatlich

(1,42 EUR arbeitstäglich)
Dienstpflichtige gewerbliche Arbeitnehmer

2024:

78,00 EUR monatlich

ab 1.7.2025:

Monatlich 3,2 % der Bruttolohnsumme, basierend auf zuletzt gemeldetem B...

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