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Bachelorand / Arbeitsrecht

Britta Schwalm
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1 Einordnung

Diplomanden, Masteranden oder Bacheloranden erstellen die schriftliche Abschlussarbeit eines Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengangs. Das Diplom zählt zu den alten deutschen Studienabschlüssen, die seit der Bologna-Reform 1999 zunehmend durch die Bachelor- und Masterstudiengänge abgelöst werden. Dennoch gibt es nach wie vor Studiengänge, vor allem im ingenieurwissenschaftlichen Bereich, die mit einem Diplom enden. Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten sind in den Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben. Sie können entweder an der Hochschule oder – mit wesentlich mehr Praxisorientierung – in Kooperation mit einem Unternehmen angefertigt werden. Für einen Betrieb kann es sich durchaus lohnen, den jeweiligen Absolventen zur Anfertigung ihrer Arbeit die betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Der Diplomand, Bachelorand oder Masterand erforscht oder entwickelt dabei zu einem Themengebiet, das für das Unternehmen hohe Relevanz hat. Die Ergebnisse werden dann, wie auch die Abschlussarbeit selbst, dem Betrieb zur Verfügung gestellt. Dafür erhält der Diplomand, Masterand oder Bachelorand eine Vergütung bzw. ein Honorar.

2 Ausgestaltung der Vereinbarung

Eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen auf der einen und dem Diplomanden, Bacheloranden oder Masteranden auf der anderen Seite regelt in erster Linie, dass die Abschlussarbeit zur weiteren Verwendung dem Unternehmen überlassen wird und der Betrieb im Gegenzug ein Honorar zahlt. Dieses erhält der Absolvent nicht für die Anwesenheit im Unternehmen oder eine Arbeitsleistung, sondern für das Erstellen der Abschlussarbeit, die das Unternehmen verwenden kann. Der Vertrag ist grundsätzlich befristet und endet dementsprechend automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt oder – im Fall einer Zweckbefristung – mit Erreichen des vereinbarten Zwecks, also d...

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