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Audit (Arbeitsschutz) / 3 Audits im Arbeitsschutz

Dr. Albert Ritter
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Mit der zunehmenden Verbreitung von AMS ist der Begriff "Audit" auch im Arbeitsschutz angekommen. Beigetragen hat hierzu insbesondere die internationale AMS-Norm DIN ISO 45001:2018-06 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung". Die Anforderungen und Kennzeichen von Audits im Arbeitsschutz unterscheiden sich nicht von Audits in anderen Bereichen. Und auch die Intentionen, die Unternehmen mit der Anwendung von Audits im Arbeitsschutz verfolgen, sind vergleichbar.

Das Arbeitsschutzgesetz spricht jedoch nicht von Audits, sondern von "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" (§ 5 ArbSchG) sowie von der "Überprüfung der Wirksamkeit" der Maßnahmen sowie erforderlichenfalls nachzubessern bei den Maßnahmen um dadurch für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen (§ 3 ArbSchG).

3.1 Kennzeichen von Audits im Arbeitsschutz

Audits sieht das öffentlich-rechtlich geregelte Arbeitsschutzsystem in Deutschland nicht vor. Aber vergleichbare Vorgehensweisen und Methoden des "Überprüfens" schon. So werden insbesondere die Ermittlung der Ist-Situation – traditionell durch Begehungen (Betriebs-/Sicherheitsbegehungen) sowie Messungen (z. B. Lärmmessungen) und deren Beurteilung – gefordert. Dabei stehen die Betrachtung der Arbeitsbedingungen, die Ermittlung von Belastungen und Gefährdungen sowie die Betrachtung der gelebten Arbeitsschutzpraxis im Vordergrund.

 
Wichtig

Audits im Arbeitsschutz

In Deutschland fordern weder der Gesetzgeber noch die Unfallversicherungsträger explizit Audits im Arbeitsschutz. Einige Kunden, Versicherungen sowie Partner erwarten jedoch von Betrieben Audits im Arbeitsschutz – natürlich auf freiwilliger Basis.

Im Idealfall kommt das Interesse an einem Audit von der Unternehmensführung oder dem Managementsystembeauftragten des Unternehmens. Hat man sich...

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