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Arbeitssicherheitsgesetz: Rechtsgrundlage für die Tätigkeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit

Dirk Peters, Dr. Josef Sauer
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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in seinem Betrieb verantwortlich. Das Arbeitssicherheitsgesetz hat nun folgenden Leitgedanken: Um dieser Verpflichtung nachzukommen, benötigt der Arbeitgeber Unterstützung von besonders ausgebildeten Medizinern und Technikern . Deshalb muss er Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Sie sollen dafür sorgen, dass die arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Maßnahmen einen hohen Wirkungsgrad haben, die Arbeitsschutzvorschriften den betrieblichen Verhältnissen entsprechend umgesetzt werden und die arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes genutzt werden. Dieser Beitrag zeigt, wie die Forderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und ergänzender Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Qualifikation, die Aufgaben und Pflichten, die Bestellung und die Rechtsstellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit zu verstehen sind. Zudem gibt er einen Überblick über den Anwendungsbereich des Gesetzes, die Mitteilungspflichten der Arbeitgeber, die Auskunfts- und Besichtigungsrechte der Überwachungsbehörden und die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen.

1 Leitgedanken

1.1 Unterstützung des Arbeitgebers

Das Arbeitssicherheitsgesetz geht übereinstimmend mit der seit jeher geltenden Rechtslage davon aus, dass der Arbeitgeber bzw. seine im Betrieb beauftragten Führungskräfte für den Arbeitschutz und die Unfallverhütung im Betrieb verantwortlich sind. Dabei sollen ihn Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen.

Der Arbeitgeber muss daher Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte bestellen. Auf diese Weise soll erreicht werden:

  • eine den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechende Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften;
  • die Nutzung gesicherter arbeitsm...

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