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Arbeitsrechtliche Aspekte des freiwilligen Wehrdienstes / 2.3 Beratung und Untersuchung

Dr. Andreas Schubert
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Personen, die am freiwilligen Wehrdienst Interesse haben, können beim Karrierecenter der Bundeswehr eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.[1] Nach der Beratung werden die potenziellen Bewerber auf ihre Eignung untersucht.[2] Grundlage für die Eignungsprüfung ist das Musterungsverfahren, welches in § 17 WPflG geregelt ist. Dieses wird von den Karrierecentern der Bundeswehr durchgeführt und ist kostenfrei. Etwaige Auslagen sind zu erstatten.[3]

Über das Ergebnis der Musterung wird ein schriftlicher Bescheid ausgestellt.[4]

Nach der Musterung und vor der Aufforderung zum Dienstantritt kann der Bewerber auf seine Eignung für die Verwendung in den Streitkräften hin untersucht werden, soweit dies erforderlich und notwendig ist.[5]

[1] § 58d Abs. 1 SG.
[2] § 58d Abs. 2, § 37 Abs. 1 Nr. 3 SG.
[3] S. hierzu § 19 Abs. 5 WPflG.
[4] § 19 Abs. 4 WPflG.
[5] § 20a Satz 2 WPflG.

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