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AGS 01/2023, Die Entwicklung der Beratungshilfe in den J ... / I. Allgemeines

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Energiekriese, Corona-Krise, Krieg in Europa, steigende Freibeträge, Kurzarbeitergeld, gestiegene Grundversorgungskosten. All dies sind Anzeichen dafür, dass sich der Kreis der zur Beratungshilfe berechtigten Personen elementar erweitern wird. Noch ist es ruhig, ein Erdrutsch an neuen Anträgen ist bislang ausgeblieben, lässt sich aber wohl genauso erwarten, wie ein Anstieg an Insolvenzen. Sorgen und Nöte existieren zudem – das Klima wird allgemein als rauer angesehen. In Zeiten dieses gestiegenen Pools an Berechtigten, verbunden mit der allgemein gestiegenen "Sorge" im Alltag, ist es gerade an den Vertretern der juristischen Berufe, Sorge dafür zu tragen, dass ein Zugang am Recht gewahrt wird und bleibt und berechtigte Interessen verfolgt werden können. Viele Menschen fühlen sich nach mehreren Jahren verschiedener Beschränkungen besorgt und das Vertrauen in den Staat – so hört man – sinkt. Gerade hier muss Flagge gezeigt werden, indem diese Sorgen und Nöte trotz aller Beschränkungen beachtet werden und Rechte auch verfolgt werden können. Beratungshilfe wird folglich in den kommenden Monaten ein elementarer Grundstein für das Vertrauen in den Rechtsstaat bilden und man sollte nicht zu kleinlich mit der Frage der Bewilligung umgehen, sondern die Sorgen und Nöte ernst nehmen. Beratungshilfe ist dabei wie kein zweites Rechtsgebiet "vielfältig." Lernt man als junger Mensch das Rechtsgebiet kennen – gleich ob Anwalt oder Gerichtsperson –, so ist man überrascht, wie viele Probleme der unterschiedlichsten Sachgebiete man beurteilen und bewerten muss. Beratungshilfe ist damit "der" Garant auch für den Rechtsstaat. Folgend sollen die – bislang noch ruhigen – Entwicklungen auf dem weiten Feld der Beratungshilfe betrachtet werden.

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