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§ 6 Personenversicherung / bb) Klageerwiderung

Vicki Irene Commer, Andre Naumann
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Rz. 204

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Muster 6.29: Klageerwiderung bei Falschberatung

An das

Landgericht _________________________

In Sachen

_________________________, (Name des Klägers)

– Kläger –

gegen

Generalagenten _________________________

– Beklagten –

Aktenzeichen _________________________

vertreten wir den Beklagten und beantragen,

die Klage abzuweisen.

Begründung:

1. Zum Tatsächlichen

Die von dem Kläger vorgetragenen Daten zum jeweiligen Inhalt der ursprünglich bestehenden Risikoversicherung, zu deren Kündigung und dem Neuabschluss einer Sterbegeldversicherung mit der angegebenen Versicherungssumme treffen zu.

Vorsorglich bestritten wird jedoch eine falsche oder wohl besser – hinsichtlich der Todesfallleistung – fehlende Beratung. Der Vorgang hat sich vielmehr so abgespielt, wie ihn der Kläger als Zitat der Aussage des Beklagten im Vorprozess wiedergegeben hat.

Zur Höhe der Differenz der Ablaufleistungen ist die Klage unschlüssig. Der Kläger hat keinerlei Angaben gemacht, woraus und wie sich der von ihm geforderte Betrag errechnen soll.

Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es hierauf insgesamt nicht an.

2. Rechtliche Würdigung

Der Kläger ist lediglich Bezugsberechtigter aus der durch Kündigung erloschenen Risikolebensversicherung bzw. aus dem Sterbegeldversicherungsvertrag. Dass er etwa Erbe oder Miterbe seines verstorbenen Vaters geworden sei, trägt er nicht vor und wäre nach Kenntnis des Beklagten auch unzutreffend; alleinige Erbin ist die Mutter des Klägers, die Ehefrau des verstorbenen Versicherungsnehmers, geworden.

Als Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch des Klägers gegen den Beklagten kommt allein § 63 VVG in Betracht. Anspruchsberechtigt nach den §§ 63, 61 VVG ist allein der Versicherungsnehmer (und nach dessen Tod evtl. seine Er...

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