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§ 6 Familienrecht

Christina Brammen
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A. Muster: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen

 

Rz. 1

Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen

 

Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

Ihre Ehe befindet sich in der Krise oder Sie überlegen aus unterschiedlichen Gründen, ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll sein könnte. Ich möchte Ihnen die die wesentlichen Grundlagen darstellen:

Ehegatten leben in Deutschland im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wirtschaftlich bedeutet dies, dass jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen hat und nutzt. Zu einem Ausgleich unterschiedlicher Entwicklungen des Vermögens kommt es nur bei Ende der Ehe (durch Tod, Scheidung oder Nichtigerklärung der Ehe). Eine Änderung dieses gesetzlichen Güterstandes erfolgt durch einen notariellen Vertrag der Ehegatten, in dem ein anderer gesetzlicher Güterstand vereinbart wird. Der Vertrag kann vor der Eheschließung oder zu einem beliebigen Zeitpunkt bei bestehender Ehe geschlossen werden. Der Vertrag kann auch über den Güterstand hinausgehende Regelung enthalten, z.B. für das mögliche Scheitern der Ehe, Regelungen von Unterhalt, Versorgungsausgleich (= Ausgleich der erworbenen Anwartschaften in der Altersvorsorge) oder Erbrecht.

Wird ein Ehevertrag im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe geschlossen, handelt es sich eher um eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die Vereinbarungen im Voraus für den Fall der Scheidung trifft. In einer solchen Vereinbarung können Sie auch Fragen der Haushaltsaufteilung, der Weiterbenutzung der Ehewohnung, Eigentum an einer gemeinsamen Immobilie, Sorgerecht und Umgang für die Kinder, Ehegatten und Kindesunterhalt regeln.

Wann ist es sinnvoll, durch Ehevertrag den Güterstand zu ändern? Häufig wird die Gütertrennung an...

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