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§ 5 Handelsvertreter- und Vertriebsrecht / 2. Berechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs/Rohausgleich

Dr. Susanne Creutzig, Prof. Dr. Jürgen Creutzig
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Rz. 210

Nach § 89b HGB schuldet der Unternehmer dem HV einen angemessenen Ausgleich. Wie der angemessene Ausgleich zu ermitteln ist, hat sich in der Praxis durch die Rspr. herausgebildet; die Rspr. befindet sich indes gerade im Wandel (vgl. dazu oben unter Rdn 157 ff.).

Die Höhe des Anspruchs wird in zwei Schritten bestimmt:

a) Berücksichtigungsfähige Provisionen/Unternehmervorteile

 

Rz. 211

Um den Rohausgleich zu berechnen, wurde bislang zunächst ermittelt, in welcher Höhe der HV in den letzten 12 Monaten seiner Tätigkeit Vermittlungs- bzw. Abschlussprovisionen für als Stammkunden geworbene Neukunden bzw. für Altkunden, mit denen der HV die Geschäftsverbindung intensiviert hat, erzielt hat. Da der Wortlaut des Art. 17 Abs. 2 lit. a der HVRichtlinie 86/653/EWG und des § 89b HGB allerdings eindeutig auf die Unternehmervorteile abstellt, dürfte es nur konsequent sein, diese – nach erfolgter Auskunft durch den Unternehmer – der Berechnung zugrunde zu legen.

b) Prognosezeitraum

 

Rz. 212

Sodann wird ermittelt, für welchen Zeitraum der Unternehmer aus den vom HV geschaffenen Kundenstamm noch Vorteile ziehen kann. I.d.R. wird ein Prognosezeitraum (vgl. dazu oben unter Rdn 180 ff.) von 3–5 Jahren für angemessen erachtet.

c) Abwanderungsquote

 

Rz. 213

Nach der Rspr. des BGH[303] ist eine Abwanderungsquote nicht zu bilden, wenn anhand eines längeren Zeitraums vor Vertragsende festgestellt wird, dass der Umsatz mit Mehrfachkunden einen annähernd gleichbleibenden Anteil am gesamten Umsatz ausmacht. Es besteht außerdem die Vermutung für den Fortbestand der vermittelten Geschäftsbeziehungen.[304] Auch wenn der HV keine potentiellen Mehrfachkunden seiner Berechnung zugrunde legt, ist für eine Abwanderungsquote kein Raum.[305] In anderen Fällen wird häufig eine Abwanderungsquote der vom HV geworbenen Kunden berücksichtigt, die den Prognosezeitraum reduzieren kann. Abgestellt wird dann auf e...

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