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§ 4 Die Leistungsansprüche gegen den Bevollmächtigten / 3. Klage auf Herausgabe gegen den Bevollmächtigten

Dieter Trimborn van Landenberg
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Rz. 108

Neben Zahlungsklagen spielen Klagen auf Herausgabe in der Mandatspraxis eine bedeutsame Rolle. Insbesondere kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die dingliche Berechtigung an Pkws von Personen, die ihr Fahrzeug krankheitsbedingt nicht mehr fahren können und den Gebrauch Dritten überlassen. Diese tragen in aller Regel vor, dass sie für den Vollmachtgeber Chauffeurdienste und Besorgungsfahrten unternommen haben und ihnen aus Dankbarkeit das Fahrzeug geschenkt wurde.

 

Rz. 109

Die Heilung der Formnichtigkeit durch Bewirkung gem. § 518 Abs. 2 BGB entspricht bei beweglichen Sachen der Eigentumsverschaffung durch Einigung und Übergabe gem. §§ 929–931 BGB. Die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. früher des Kfz-Briefes) ist hierzu nicht erforderlich, da es sich nicht um ein Traditionspapier handelt.[56]

 

Rz. 110

Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich auch in Fällen, in denen der Vollmachtgeber neben dem Bevollmächtigten das Fahrzeug weiter nutzt.

 

Rz. 111

 

Beispiel

Ein auf den Namen des Vollmachtgebers zugelassenes Fahrzeug wird hauptsächlich von dessen Lebensgefährtin genutzt. Diese ist auch Bevollmächtigte im Rahmen einer Vorsorgevollmacht und nutzt das Fahrzeug auch für Besorgungen und Chauffeurdienste. Gleichwohl nutzt der Vollmachtgeber das Fahrzeug auch noch selbst.

 

Rz. 112

In einem solchen Fall schließt selbst die überwiegende Benutzung eines Pkw durch den Vollmachtgeber nicht die Annahme einer Schenkung aus. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass dann bei Eheleuten,,[57] nicht aber unbedingt auch bei Lebensgefährten[58] regelmäßig ein Besitzmittlungsverhältnis gem. § 930 BGB anzunehmen ist. Auch wenn der Veräußerer seinen Besitz an der Sache nicht vollständig aufgibt, kann er Alleineigentum dadurch übertragen, dass er den Erwerber zum Mitbesitzer m...

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