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§ 2 Mandatsannahme u. Mandatskündigung / III. Kündigung durch den Mandanten/die Mandantin

Sabine Jungbauer
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1. Kündigungsgründe

 

Rz. 81

Es gibt viele Gründe, warum ein Mandant das Mandat wieder kündigt. Oft treibt die Sorge vor den Kosten die Mandanten zur frühzeitigen Kündigung, aber auch andere Gründe spielen eine Rolle, wie z.B.

▪ Untätigkeit,
▪ fehlende Rückrufe; fehlende Reaktionen auf Rückfragen (§ 11 BORA),
▪ Mandant möchte sich vergleichen; Anwalt dringt auf Prozess,
▪ "Chemie stimmt nicht",
▪ keine adäquate Reaktion auf Beschwerden,
▪ fehlende Augenhöhe,
▪ gestörtes Vertrauensverhältnis.

2. Zeitpunkt und Umfang der Kündigung

 

Rz. 82

Wie unter Rdn 69 oben dargelegt, bedarf die Kündigung des Zugangs. Nicht selten gibt es über den Zeitpunkt des Zugangs Nachweisprobleme. Diese können vermieden werden, indem eine entsprechende – nachweisbar zugegangene – Bestätigung erfolgt:

 

Rz. 83

 

Formulierungshilfe (ohne Gewähr)

"Sehr geehrter . . . . .,"

wir haben gestern in Ihrer Familiensache miteinander telefoniert. In diesem Telefonat haben Sie erklärt, dass Sie das Mandat kündigen. Ihre Kündigung bestätige ich mit diesem Schreiben. Ich werde aus diesem Grund daher meinerseits das Mandat niederlegen. Es werden aufgrund Ihrer Kündigung meinerseits keine weiteren Tätigkeiten in Ihrer Angelegenheit mehr entfaltet.

Beigefügt erhalten Sie meine Endabrechnung mit der Bitte um Überweisung bis zum . . . . .

Mit freundlichen Grüßen

Anton Mustermann

Rechtsanwalt“

 

Rz. 84

Gerade im Familienrecht kann es aber auch geschehen, dass nicht alle Mandate vom Mandanten gekündigt werden und Unsicherheit darüber besteht, ob eine weitere Vertretung gewünscht ist oder nicht. Hier sollte ggf. Rechtssicherheit geschaffen und nach Prüfung ggf. selbst für klare Verhältnisse in allen Mandaten gesorgt werden.

 

Rz. 85

 

Formulierungshilfe (ohne Gewähr)

"Sehr geehrter . . . . .,"

Sie haben das zwischen uns bestehende Mandatsverhältnis bezogen auf das laufende Scheidungsverfahren vor ...

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