Dr. Detlef Grimm, Dr. Stefan Freh
Rz. 607
§ 5 ArbSchG wird in den Spezialregelungen der Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert: §§ 3, 3a ArbStättV, § 6 GefStoffV, § 3 BetrSichV, § 2 Abs. 2 LasthandhabV i.V.m. § 5 ArbSchG, § 3 LärmVibrationsArbSchV, § 3 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OstrV, § 3 Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV, § 4 BioStoffV).
(1) Ermittlung des Ist-Zustands
Rz. 608
Eine Gefährdung entsteht, wenn Gefährdungsfaktoren mit dem Menschen im Arbeitsprozess zusammentreffen. Die Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation der GDA enthält im Anhang 2 eine Übersicht der wesentlichen Gefährdungsfaktoren (Muster Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG Ziffer 2.2.; Rdn 631).
Im laufend aktualisierten Handbuch Gefährdungsfaktoren der BAuA sind zu den einzelnen dort genannten Faktoren jeweils folgende Abschnitte behandelt:
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Einführung (nur bei komplexen Themen), |
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Art und Wirkung der Gefährdungsfaktoren, |
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Grenzwerte und Beurteilungskriterien, |
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Arbeitsschutzmaßnahmen, |
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Bezugsquellen (Gesetze, Verordnungen Vorschriften, Normen, Literatur), |
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Textbausteine für Prüflisten und Formblätter. |
Rz. 609
In der Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung ist festzulegen, in welchen Arbeitsbereichen gleichartige Arbeitsbedingungen vorhanden sind und welche Arbeitsplätze und Tätigkeiten beurteilt werden sollen (§ 5 Abs. 2 ArbSchG). Es ist sinnvoll zu bestimmen, in welcher zeitlichen Abfolge die einzelnen Bereiche untersucht werden.
Rz. 610
Im Hinblick auf die Methoden kommen bei physischen Gefährdungen grundsätzlich in Betracht:
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Begehung, |
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geeignete Messverfahren (z.B. Messungen mittels Messgeräten der Klasse 1: Lärm, elektrische Spannung, Beleuchtung usw.), |
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Auswertung technischer und rechtlicher Dokument... |