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§ 2 Grundzüge des Versicherungsrechts

Dr. Hubert W. van Bühren
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A. Einleitung

 

Rz. 1

Jährlich werden rund 50 Millionen Versicherungsfälle reguliert, in der Regel ohne anwaltliche Beteiligung. Die Zahl der gerichtlichen Verfahren, an denen Versicherer beteiligt sind, wird statistisch nicht erfasst. Versicherer sprechen von einer Prozessquote von 1 % bis 3 %. Daraus ergibt sich, dass die gerichtlichen Verfahren, an denen Versicherer beteiligt sind, pro Jahr etwa 1 Million Verfahren ausmachen dürften. Soweit in der Anwaltschaft eine Spezialisierung erfolgt ist, geschah dies in der Regel nur in den Kanzleien, die für Versicherer tätig waren, während Kanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, Versicherungsnehmer zu vertreten, nicht in Erscheinung getreten sind.

 

Rz. 2

Statistisch betrachtet entfallen auf jeden Bundesbürger sechs Versicherungsverträge, deren Inhalt und Auslegung oft Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern ist. Hier bietet sich ein großes Betätigungsfeld für die Anwaltschaft. Den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten muss es auch gelingen, sich auf dem Beratungsmarkt zu etablieren, der von den hauptberuflichen und nebenberuflichen Versicherungsvermittlern beherrscht wird. Nahezu 80 % aller Versicherungsverträge werden vom Außendienst der Versicherer akquiriert.

 

Rz. 3

Rechtsanwälte sind gemäß § 3 Abs. 1 BRAO für den rechtsuchenden Bürger "unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten". Diesem Anspruch können sie nur gerecht werden, wenn sie auch die Mandanten in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten beraten und ihnen vermitteln, welche Versicherungsverträge sinnvoll sind und auf welche Versicherungsverträge verzichtet werden kann.

I. Rechtsgrundlagen

 

Rz. 4

Das Privat-Versicherungsrecht ist, im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen, ein Spezialgebiet des Zivilrechts. Gegenstand des Privat...

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