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§ 2 Allgemeiner Teil / P. Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Ass. jur. Sabrina Reckin
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Literaturhinweise:

Dralle, PKH-Gebühren so hoch wie möglich halten, RVGprof. 2015, 152; Hauskötter, Verantwortung im Nachprüfungsverfahren: Neue Wege, Haftungsfälle zu vermeiden, RVGprof. 2015, 26; Klüsener, Die Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (§ 58 Abs. 2 RVG) bei PKH/VKH, JurBüro 2021, 57; Lissner, Wichtige Praxisfragen zur Beratungshilfe, AGS 2022, 197; ders., Beratungshilfe – was kann ich eigentlich verdienen, AGS 2022, 157; ders., Die Angelegenheit in der Beratungshilfe – ein aktueller Kurzüberblick über gebliebene Streitthemen, AGS 2022, 100; ders., Aktuelle Entwicklungen im Beratungshilferecht 2020, AGS 2020, 549; ders., Die Entwicklung des Beratungshilferechts seit Inkrafttreten der Reform, AGS 2015, 53; Offermann-Burckart, Beratungshilfe: Was muss, das muss? – ein Leitfaden für die Praxis, AnwBl 2021, 406; Schneider, Abrechnung in isolierten Verfahren auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, NZFam 2021, 947; H. Schneider, Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Verfahrenskosten- und Beratungshilfe, NZFam 2022, 488; ders., Die gerichtliche Aufforderung zur Geltendmachung der PKH/VKH-Differenzvergütung, JurBüro 2022, 1; ders., Vergütung bei Bewilligung von Prozesskosten- und Beratungshilfe – Aktuelle Rechtsprechung, AGS 2019, 53.

 

Rz. 233

Die Bewilligung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe ist ein Thema für sich, daher soll nur kurz auf die wichtigsten vergütungsrelevanten Punkte eingegangen werden. Bei Problemen ist auch hier immer zu hinterfragen, ob die Einwände gegen die abgerechnete Vergütung den Anfall oder, was häufiger der Fall sein dürfte, die Erstattung betreffen.

I. Beratungshilfe

1. Bewilligung

 

Rz. 234

Nach § 49a BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe im Einzelfall nur aus ...

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