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§ 18 Transportversicherung / III. DTV-Güter 2000/2011; ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. ADS 1919 – Volle Deckung

Dominic Steinborn
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1. Interesse/Gegenstand der Versicherung (Ziff. 1 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 1 ADS 1919)

a) Gegenstand der Versicherung/Versicherbares Interesse

 

Rz. 26

Nach Ziff. 1.1 DTV-Güter 2000/2011 muss jeder Versicherung ein versicherbares Interesse zugrunde liegen. Das ist auch für das VVG unbestritten.[26] Gegenstand auch der Güterversicherung ist nicht die Sache selbst, sondern das Interesse daran,[27] also die vermögensrechtliche Beziehung, die jemand zu den betreffenden Gütern hat. Im Schadenfall wird diese Beziehung nachteilig verändert. Ein Interesse hat derjenige, der ohne Versicherung den Schaden tragen müsste. Wareninteressent in diesem Sinne kann und wird oft der Eigentümer sein. Die DTV-Güter 2000/2011 stellen allerdings viel weitgehender auf "jedes in Geld schätzbare Interesse" ab. Dieses kann für den Eigentümer, den Pfandgläubiger, den Nutzungsberechtigten (Mieter, Pächter) sowie denjenigen bestehen, der die Gefahr trägt. Träger des wirtschaftlichen Interesses muss nicht immer der Versicherungsnehmer sein. Die Güterversicherung schützt oft allein den Kunden des Versicherungsnehmers. Bei einer Haus-zu-Haus-Versicherung, bei FOB-, CIF- oder CIP-Geschäften können sowohl der Verkäufer als auch der Käufer ein eigenes wirtschaftliches Interesse an einer schadenfreien Beförderung haben. Solange der Kaufpreis nicht bezahlt ist, haben sowohl der Verkäufer als auch der Käufer, auf den die Gefahr übergegangen ist, ein versicherbares Interesse.[28]

 

Rz. 27

Das versicherte Interesse muss "legal" sein. Der Versicherungsvertrag darf keinem verbotenen oder sittenwidrigen Zweck dienen.[29] Es fehlt an einem versicherbaren Interesse, wenn der Vertrag gegen §§ 134, 138 BGB verstößt. Ziff. 1.2 DTV-Güter 2000/2011 regelt ausdrücklich, dass Versicherungsschutz nur soweit und solange besteht, wie keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder d...

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