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§ 14 Lebensversicherung / IV. Informationspflichten während der Vertragslaufzeit

Dr. Tobias Prang
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Rz. 91

Der Versicherer hat gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht nur bei Vertragsschluss, sondern ebenso während der Vertragslaufzeit Informationspflichten zu erfüllen. Zu den während der Vertragslaufzeit zu erfüllenden Informationspflichten zählen:

▪ Die Verpflichtung zur jährlichen Unterrichtung über den Stand der Überschussbeteiligung nach § 155 VVG bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung;
▪ Die Informationspflicht nach § 6 VVG-InfoV;
▪ Besondere Informationspflichten bei Riester- und Basisrenten;
▪ Informationspflichten gegenüber Versorgungsanwärtern und -empfängern bei Verträgen der betrieblichen Altersversorgung.

1. Informationspflicht nach § 155 VVG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 VVG-InfoV bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung

 

Rz. 92

Gemäß § 155 VVG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 VVG-InfoV hat der Versicherer den Versicherungsnehmer bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung jährlich in Textform über die Entwicklung seiner Ansprüche unter Einbeziehung der Überschussbeteiligung zu unterrichten. In dieser sog. Standmitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 VVG-InfoV darüber hinaus zu informieren, inwiefern die Überschussbeteiligung garantiert ist. Weiterhin muss die Standmitteilung den Versicherungsnehmer seit Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) am 7.8.2014 gemäß § 15 Abs. 2 MindZV über die Veröffentlichung der Angaben nach § 15 Abs. 1 MindZV unter Angabe der Fundstelle informieren. Ferner hat der Versicherer, wenn er bezifferte Angaben zur möglichen zukünftigen Entwicklung der Überschussbeteiligung gemacht hat, den Versicherungsnehmer auf Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von den anfänglichen Angaben hinzuweisen. Der Versicherer braucht dabei jedoch keine neue, aktualisierte Modellrechnung zu übermitteln.[76]

[76] Begr. d. Regierungsentwurfs z. § 155 VVG, BT-Drucks 16/3945, 98.

2. Informationspflicht nach § 6 VVG-InfoV

 

Rz. 93

Neben den allgemeinen Inform...

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