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§ 11 Während des Scheidungsverfahrens / 2. Kontenklärungsantrag bei Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Dr. iur. Wolfram Viefhues
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Rz. 38

Der Kontenklärungsantrag ist ein Antrag an den zuständigen Versorgungsträger, das Rentenkonto des Ehegatten zu klären und praktisch fiktiv einen Rentenbescheid zu erstellen, in dem die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften besonders ausgewiesen und errechnet werden. Der Kontenklärungsantrag muss auf einem entsprechenden Formular des Versorgungsträgers gestellt werden, dem bestimmte Unterlagen beizufügen sind.

 

Rz. 39

Die Vordrucke der Deutschen Rentenversicherung sind bundesweit einheitlich. Alle Vordrucke sind können auch im Internet im PDF-Format auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de (links im Menü "Formulare & Publikationen" und dann "Formulare") verfügbar.

 

Rz. 40

In der Praxis stehen hier z.T. Versicherungsämter, Versicherungsberatungsstellen usw. zur Unterstützung zur Verfügung, um die Angaben der Ehegatten aufzunehmen und deren Unterlagen zu sichten. Dort wird ggf. auch das Formular über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten ausgefüllt.

 

Rz. 41

 

Praxistipp:

▪ In der anwaltlichen Beratung sollte man sollten die Mandanten gleich beim ersten Gespräch veranlassen, ihr eigenes Rentenkonto aufzuklären. Denn unabhängig von einem späteren Verfahren über den Versorgungsausgleich kann schon in dieser Phase über einen Kontenklärungsantrag festgestellt werden, welche Lücken in der Versicherungsbiographie vorhanden sind und welche Unterlagen noch benötigt werden, um diese Lücken zu schließen. Hierzu reicht ein kurzes Schreiben an den Rentenversicherungsträger mit Angaben von Namen (evtl. Geburtsnamen), Anschrift und der Versicherungsnummer.
▪ Einen Versicherungsverlauf sollte man auf jeden Fall auch dann anfordern, wenn die Mandanten bereits eine Renteninformation nach § 109 Abs. 1 SGB VI erhalten haben. Denn im Gegensatz zur Renteninformatio...

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