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§ 10 Verwalterzustimmung

Dr. Ingrid Naumann
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A. Verwalterzustimmung gem. § 12 WEG

I. Muster

 

Rz. 1

Muster 10.1: Zustimmung gem. § 12 WEG

 

Muster 10.1: Zustimmung gem. § 12 WEG

Der Verwalter der Wohnungseigentumsgemeinschaft _________________________

erteilt hiermit seine Zustimmung zu dem abgeschlossenen Veräußerungsgeschäft (siehe Rdn 2) gemäß Urkunde vom _________________________ – UR-Nr. _________________________ des Notars/der Notarin _________________________

Eine Vertragsabschrift mit den Angaben zu den Beteiligten und zum Objekt liegt dem Verwalter vor.

Der Verwalter übernimmt mit dieser Erklärung nur die gesetzlichen Aufgaben nach § 12 WEG; darüber hinaus prüft er die Angaben im Vertrag nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit und nimmt zum Vertragsinhalt nicht Stellung.

Der Verwalter erklärt, bis zum _________________________ als Verwalter bestellt zu sein. Der Nachweis über die Bestellung als Verwalter (siehe Rdn 5)

▪ ist in grundbuchtauglicher Form beigefügt (siehe Rdn 7).
▪ ist bereits in den Grundakten der Wohnungseigentumsanlage – Grundbuch von _________________________ Blatt _________________________/Wohnung 1 hinterlegt (siehe Rdn 7).
▪ wird erstellt und nachgereicht.

Soweit die Zustimmung nicht bereits mit dem Zugang beim Vollzugsnotar wirksam wird, ist dieser ermächtigt, sie den Beteiligten bekanntzugeben.

Der Geschäftswert für diese Zustimmungserklärung beträgt EUR _________________________ (siehe Rdn 9).

_________________________ den _________________________

_________________________

handelnd als Verwalter bzw. für den Verwalter.

_________________________ Ein grundbuchtauglicher Vertretungsnachweis

ist dieser Erklärung beigefügt.

II. Erläuterungen

1. Erforderlichkeit

 

Rz. 2

Zur Verwalterzustimmung (vgl. § 3 Rdn 26):[1] Sowohl das schuldrechtliche Rechtsgeschäft als auch die Auflassung sind unwirksam, solange nicht die erforderliche Zustimmung erteilt ist.

Manche Beteiligte stören sich am Er...

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