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Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2026, Hauptantrag inkl. Anlagen

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Kurzbeschreibung

Der Lohnsteuerermäßigungsantrag ermöglicht es Arbeitnehmern, bestimmte steuerlich abzugsfähige Ausgaben oder Freibeträge bereits im laufenden Kalenderjahr bei der Berechnung der Lohnsteuer zu berücksichtigen. Dadurch kann die monatliche Steuerlast reduziert werden, anstatt die Steuervergünstigungen erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Der Antrag muss beim zuständigen Finanzamt gestellt werden und ist i.d.R. für ein Kalenderjahr gültig.

Wichtige Hinweise

Zweck des Lohnsteuer-Ermäßigungsantrags

Zur Vermeidung eines zu hohen Lohnsteuereinbehalts können Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen.

Wichtig

Antragsfrist vom 1.11.2025 bis 30.11.2026

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2026 kann vom 1.10.2025 bis zum 30.11.2026 über das Formular-Mamagement-System der Finanzverwaltung ausgefüllt oder online über www.elster.de an das Finanzamt übermittelt werden. Danach können etwaige Steuerermäßigungen nur noch bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.

Achtung

2026er Antrag enthält noch die Pauschalen 2025

Der neue Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2026 enthält aufgrund des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Steueränderungsgesetz 2025 weiterhin die bisherige Entfernungspauschale von 0,30 EUR für die ersten 20 Entfernungs-km und 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungs-km. Zum 1.1.2026 soll diese aber auf 0,38 EUR ab dem 1. Entfernungs-km angehoben werden. Daher sollte der Antrag erst ausgefüllt und an das Finanzamt übermittelt werden, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist und die Anträge aktualisiert wurden.

Dieser Lohnsteuerfreibetrag wird als Lohnsteuerabzugsmerkmal an die ELStAM-Datenbank übermittelt. Für bestimmte Aufwendungen gilt eine 600-EUR-Antragsgrenze, z. B. für Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit. Andere...

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