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Experiment beendet! Die Zeit in der Mitarbeitende wahllos KI-Tools testen und ohne Vorgaben Informationen eingeben und KI-Ergebnisse nutzen, findet ein Ende. Mit dem EU AI Act hat die die Europäische Union bereits einen verbindlichen Rechtsrahmen geschaffen, der Unternehmen konkret in die Pflicht nimmt: Wer KI einsetzt, muss sicherstellen, dass seine Mitarbeitenden damit auch wirklich umgehen können. Diese Anforderung, bekannt als AI Literacy oder KI-Kompetenz, betrifft nahezu jedes Unternehmen. Dieser Artikel erklärt, was dahintersteckt, wen die Pflicht konkret trifft und wie HR den Aufbau von KI-Kompetenz strukturiert und wirksam gestalten kann.
Inzwischen gehören KI-Tools sind in vielen Unternehmen zum Alltag. Ob Textgenerierung, Datenanalyse oder Prozessautomatisierung, doch wie sie eingesetzt werden, steht auf einem anderen Blatt. Damit wird es interessant,denn wer KI nutzt, ohne sie zu verstehen, riskiert Fehler: falschinterpretierte Ergebnisse, Datenschutzverstöße oder unkritisches Vertrauen in Antworten, die schlicht falsch sein können.
Der Art. 4 der EU-KI-Verordnung setzt genau dort an. Unternehmen sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Personen, diemit KI-Systemen arbeiten oder diese entwickeln, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Mitarbeitende müssen nicht zu Profis werden, aber sie brauchen ein Grundverständnis:
Die KI-Verordnung unterscheidet zwei zentrale Rollen:
Die gute Nachricht: Die meisten Unternehmen sind Betreiber und als solche ist die Pflicht zum Kompetenzaufbau klar geregelt. Dabei ist es entscheidend zu wissen, dass die Schulungspflicht unabhängig davon ist, wie risikoreich ein KI-System eingestuft ist. Selbst wer „nur" einfache KI-Anwendungen nutzt, ist in der Pflicht, die KI-Kompetenz bei den Mitarbeitenden sicherzustellen.
Das bedeutet, dass alle Personen, die im Unternehmen mit KI-Systemen arbeiten, Schulungen bekommen sollten. Das schließt nicht nur Festangestellte, sondern auch Leiharbeitende, externe Dienstleister oder Freelancer mit ein. Für externe Personen kann der Nachweis einer bereits absolvierten Schulung bzw. der bestehenden KI-Kompetenz ausreichen.
Mitarbeitende oder Externe, die bereits diese Kompetenz besitzen, müssen natürlich nicht zwingend erneut geschult werden. Es ist jedoch wichtig, dass es einen Nachweis über diese Kompetenz gibt. Sei es aufgrund beruflicher Erfahrung, entsprechender Ausbildung oder bereits absolvierte Schulungen.
Die Verordnung lässt hinsichtlich des Inhalts der Schulungen bewusst Spielraum bei der Gestaltung. Unternehmen können und sollten ihre Schulungen an den eigenen Bedarf anpassen bzw., danach auswählen. Folgende Themenblöcke haben sich als sinnvoll erwiesen:
Wie funktioniert KI – und wo liegen ihre Grenzen?
Was ist KI eigentlich? Wie „lernt" ein System? Was sind Trainingsdaten, und warum können Ergebnisse falsch sein? Das Ziel: KI als dasverstehen, was sie ist – ein leistungsfähiges, aber nicht unfehlbares Werkzeug, das nach Wahrscheinlichkeiten arbeitet und keine Allwissenheit besitzt.
KI-Ergebnisse richtig lesen und einordnen
KI-Systeme liefern häufig wahrscheinlichkeitsbasierte Antworten, keine Gewissheiten. Mitarbeitende sollten in der Lage sein, Ergebnisse zu hinterfragen und im richtigen Kontext zu bewerten.
Risikobewusstsein
Dazu gehören Themen wie:
Interne Regeln und Prozesse
Welche KI-Tools sind im Unternehmen freigegeben? Was muss dokumentiert werden? An wen wendet man sich bei Problemen? Diese organisatorischen Leitplanken sind essenziell.
Verantwortungsvoller Umgang
Mitarbeitenden brauchen ein Grundverständnis für rechtliche und ethische Fragen, um zu verstehen, wann der Einsatz von KI heikel werden kann.
Da die Anforderungen flexibel sind, haben Unternehmen großen Gestaltungsspielraum. Ein rollenbasiertes, mehrstufiges Schulungskonzept hat sich bewährt:
Mögliche Formate:
Startet mit einer Bestandsaufnahme: Welche KI-Tools werden im Unternehmen genutzt? Welche Rollen kommen damit in Kontakt? Daraus lässt sich ein gezielter Schulungsplan ableiten, ohne alle mit dem gleichen Programm zu überhäufen.
Dokumentiert eure Maßnahmen: Welche Schulungen wurden durchgeführt? Welche Inhalte wurden vermittelt? Welche Gruppen haben teilgenommen? Diese Dokumentation ist kein bürokratischer Selbstzweck, sie kann bei Nachfragen durch Aufsichtsbehörden entscheidend sein.
Die Schulungspflicht mag zunächst wie eine weitere Compliance-Aufgabe wirken. Tatsächlich zahlt sie sich aber mehrfach aus:
Wer die Schulungspflicht ignoriert, geht mehrere Risiken ein:
Die Anforderungen der KI-Verordnung sind kein bürokratisches Detail. Sie spiegeln eine fundamentale Erkenntnis wider: KI entfaltet ihren Mehrwert nur dort, wo Menschen sie verstehen und verantwortungsvoll einsetzen. HR kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: bei der Konzeption von Schulungsformaten, der Einbindung aller Mitarbeitergruppen und der Verankerung von KI-Kompetenz als Teil der Lern- und Entwicklungskultur.
Clemens Dorner ist Senior Data Privacy Expert und GRC Manager in der Haufe Group. Als Syndikusanwalt unterstützt er intern seine Kolleg:innen bei Fragen zu Datenschutz und Compliance. Clemens hat zuvor als Senior Consultant Unternehmen bei der Umsetzung und Implementierung der Datenschutz-Grundverordnung beraten und setzt dieses Fachwissen nun bei der praktikablen Umsetzung der Vorgaben der KI Verordnung ein.