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Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung / 11.5 Ermittlung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Lea Berens, Prof. Dr. Markus Häfele
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Rz. 142

Der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ist wie folgt zu ermitteln:

Veräußerungspreis (Betriebsveräußerung) oder Veräußerungspreise zuzüglich Summe der gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter (Betriebsaufgabe)

 
./. Veräußerungskosten (Beratungs-, Notar- und Maklergebühren)
./. vom Erwerber nicht übernommene Verbindlichkeiten
./. Buchwert des Betriebsvermögens (Kapitalkonto)
= Veräußerungs-/Aufgabegewinn
 

Rz. 143

Für eine Betriebsveräußerung wird die Ermittlung des Veräußerungsgewinns an folgendem Beispiel deutlich.

 
Praxis-Beispiel

V veräußert seinen Gewerbebetrieb an E zum 31.12.01. Sein Wirtschaftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Die Bilanz zum 31.12.01 lautet wie folgt:

 
31.12.01
Aktiva Passiva
Grund und Boden 150.000 Verbindlichkeiten aus Lieferungen 150.000
Gebäude 300.000 Darlehen 300.000
Inventar 50.000 Kapital 540.000
Maschinen 120.000    
Vorräte 180.000    
Forderungen 170.000    
Bank/Kasse 20.000    
  990.000   990.000

Der Veräußerungspreis beträgt 700.000 EUR. V entstehen an Veräußerungskosten 6.000 EUR. K übernimmt alle Aktiva und Passiva.

Der Veräußerungsgewinn beträgt:

 
Veräußerungspreis 700.000 EUR
./. Veräußerungskosten 6.000 EUR  
./. Kapital 540.000 EUR 546.000 EUR
Veräußerungsgewinn 154.000 EUR
 

Rz. 144

Bei einer Betriebsaufgabe gibt es 3 Möglichkeiten:

  • Überführung in das Privatvermögen,
  • Veräußerung an verschiedene Erwerber oder
  • teilweise Veräußerung und teilweise Überführung in das Privatvermögen.

Bei Veräußerungen werden die Veräußerungspreise, bei Überführungen in das Privatvermögen die gemeinen Werte im Zeitpunkt der Aufgabe angesetzt (§ 16 Abs. 3 Sätze 6 und 7 EStG). Die Ermittlung des Veräußerungs-/Aufgabegewinns wird an einem Beispiel gezeigt, in dem wesentliche Betriebsgrundlagen teilweise veräußert und t...

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