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Gefahrstoffe – Schritte der Gefährdungsbeurteilung / 2.2.1 Informationsquelle Sicherheitsdatenblatt

Dipl.-Ing. Annette Wilmes
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Für die Ermittlung der stoffspezifischen Eigenschaften von Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt die erste Informationsquelle. Ein Sicherheitsdatenblatt wird losgelöst von Ihrer betrieblichen Situation erstellt und ersetzt deshalb nicht die Gefährdungsbeurteilung. Welche Punkte für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung besonders wichtig sind, zeigt Tab. 2.

 
Abschnitt 1.1 Produktidentifikator

Die Angabe von Indexnummer, EG-Nummer, CAS-Nummer und REACH-Registrierungsnummer erleichtert Ihnen die Recherche z. B. in Stoffdatenbanken. Für Inhaltsstoffe von Gemischen sind diese in Abschnitt 3 enthalten.

Wird eine REACH-Registrierungsnummer angegeben, können Sie davon ausgehen, dass die Eigenschaften des Stoffes geprüft sind.
Abschnitt 2 Mögliche Gefahren Neben der Einstufung und Kennzeichnung finden Sie hier Informationen zu nicht einstufungsrelevanten Gefährdungen, z. B.: Staubexplosionsgefahr, Kreuzsensibilisierung, Erstickungs- oder Erfrierungsgefahr oder ausgeprägter Geruch.
Abschnitt 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Anhand dieser Informationen sollen Sie problemlos die Gefahren der im Gemisch enthaltenen Inhaltsstoffe erkennen können. Eingestufte Inhaltsstoffe müssen oberhalb der in der CLP-Verordnung angegebenen Berücksichtigungsgrenzen angegeben werden.
Abschnitt 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung

Sie finden hier rechtsverbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), Expositions-Risiko-Beziehungen (ERB), Biologische Grenzwerte (BGW) und verbindliche Grenzwerte der EU.

Darüber hinaus können weitere Beurteilungsmaßstäbe genannt sein, z. B. Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) oder Derived No Effekt Level (DNEL). Für die Exposition am Arbeitsplatz sind vorrangig die inhalativen Langzeitwerte heranzuziehen. DNEL mü...

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