Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

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Entgeltfortzahlung (Video)

Entgeltfortzahlung an Feiertagen: was gilt? Hinweis Weitere Videos zum Thema "Arbeitsunfähigkeit" finden sie in diesem Beitrag. Video: Entgeltfortzahlungmehr

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Personalcontrolling: Person... / 1.1 Fehlzeiten

Dass Schäden, die durch Krankheit entstehen, immens sind für das Unternehmen, ist keine Neuigkeit. Dabei wird aber oft vergessen, dass der Schaden, der dem Arbeitgeber entsteht, nicht nur in der Entgeltfortzahlung besteht. Unberücksichtigt bleibt oft die Mehrbelastung, welche die Kollegen trifft. Zu viel Verantwortung, Leistungsdruck und zu viele Überstunden können gesunde M...mehr

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Beschäftigung / 2.4 Freistellung des Arbeitnehmers vor Ende des Arbeitsverhältnisses

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer von ihrer Arbeit freigestellt werden, obwohl das (arbeits)rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses noch gar nicht erreicht ist. Die Auswirkungen auf die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung sind dabei – je nach Vereinbarung und Sachverhalt – unterschiedlich. Freistellung von der Arbeitsleistung Hat der Arbeitgeber ein "Rüc...mehr

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Beschäftigung / 1 Merkmale für eine Beschäftigung

Das persönliche Abhängigkeitsverhältnis ergibt sich aus der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber legt Zeit, Ort, Dauer und Art der Beschäftigung fest. Bei Hochqualifizierten und Spezialisten kann sich dies auf eine funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess reduzieren. Auch wenn eines oder mehrere dieser Merkmale zurücktreten oder fehlen, zeichnet sic...mehr

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Wehrübung / 7 Sonstige Regelungen

Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie im Fall des Erholungsurlaubs.[1] Kein Anspruch besteht jedoch auf Zahlung besonderer, urlaubsbezogener Leistungen wie ein vom Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt gewährtes "Urlaubsgeld". Auf Antrag erstattet der Bund dem Arbeitgeber das zu zahlende Nettoentgelt.[2] ...mehr

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Wehrübung / 2 Anwendung des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Wehrübung sind im Arbeitsplatzschutzgesetz geregelt. Dieses entfaltet Wirkung für den Wehrdienst und gilt daher für den Grundwehrdienst sowie für Wehrübungen. Wichtig Freiwillige Wehrübung Die nachstehenden Ausführungen des ArbPlSchG gelten nur eingeschränkt für eine freiwillige Wehrübung[1], wenn sie alleine die Dauer von 6 Wochen oder ...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 5 Inanspruchnahme und Übertragung des Bildungsurlaubs (§ 5 HBUG)

Rz. 16 (1) Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung in Textform mitzuteilen. Der Anspruch kann nur geltend gemacht werden für die Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen. (2) Bei...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 8 Fortzahlung des Arbeitsentgelts, Verbot von Erwerbstätigkeit und Benachteiligung (§ 8 BzG BW)

Rz. 52 (1) Während der Bildungszeit und im Fall der Erkrankung während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt und entsprechend den §§ 9, 11 und 12 des BUrlG berechnet. (2) Während der Inanspruchnahme der Bildungszeit darf keine dem Zweck dieses Gesetzes zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. (3) Niemand darf wegen der Inanspruchnahme der Bildungszeit b...mehr

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Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 7 Arbeitsunfähigkeit

Sachverhalt Aufgrund von Liquiditätsproblemen ist am 17.10. über ein Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Betrieb wird zunächst weitergeführt. Für die Monate August, September und Oktober hat der Arbeitgeber keine Löhne und Gehälter mehr gezahlt. Ein Mitarbeiter ist seit dem 10.7. arbeitsunfähig erkrankt und hat bis heute die Arbeit auch nicht mehr aufgenomm...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.2.3 Fortzahlung des Arbeitsentgelts

§ 14 Abs. 1 ArbPlSchG regelt als Ausnahme die Aufrechterhaltung der Entgeltzahlung trotz Nichterbringung der Arbeitsleistung (Entgeltfortzahlungspflicht) und stellt gegenüber § 616 BGB eine speziellere Regelung dar. Voraussetzung der Entgeltfortzahlung ist der Ursachenzusammenhang zwischen dem Melde- und Vorstellungstermin und dem Arbeitsausfall. Dieser ist auf jeden Fall da...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / 8.2 Umlagen zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

Das Arbeitsentgelt ist bei kurzfristig Beschäftigten zu beiden Umlagekassen beitragspflichtig. Für die Umlage des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Versicherungspflicht zu bemessen wären. Die Umlage 1 für d...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.3 Kostenerstattung

Neben dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung werden weitergehende Aufwendungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlprozesses vom Staat erstattet. § 58d Abs. 4 SG regelt für die Erstattung von Aufwendungen für das Beratungsgespräch die entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz.mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / Arbeitsrecht

Auf kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf das "normale" Arbeitsverhältnis, da die Kurzfristigkeit kein fest umrissener arbeitsrechtlicher, sondern vorrangig ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff ist. Allerdings gelten gewisse arbeitsrechtliche Besonderheiten für Arbeitsverhältnisse von begrenzter Dauer.[...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 8.3 Arbeitsunfähigkeit von Wehrdienstleistenden

Ist der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Entlassung arbeitsunfähig erkrankt, so hat er dem Arbeitgeber Nachricht von der Entlassung zu geben und unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu übersenden. Ist die zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung bereits während des Wehrdienstes eingetreten, so wird die 6-Wochenfrist, während der der Arbeitgeber Entgeltfortzahlun...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 5.1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Arbeitnehmer zum freiwilligen Wehrdienst einberufen, so ruht das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes[1] ab dem Tag des Dienstantritts bis zum Entlassungstag. Damit werden die beiderseitigen Hauptleistungspflichten, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht des Arbeitgebers, suspendiert.[2] Das Arbeitsverhältnis an sich und die Mitgliedsc...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Während § 44 den Personenkreis bestimmt, der bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld hat, befasst sich § 46 mit dem Zeitpunkt des Beginns des Anspruchs auf Krankengeld. Dieser Beginn des Anspruchs ist mit dem Entstehen des Stammrechts auf Krankengeld gleichzusetzen. Satz 1 unterscheidet zwischen dem Entstehen des Anspruchs bei Beginn einer stationären Behan...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.7 Beginn und Dauer der Beschäftigung

Rz. 75 Eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung beginnt regelmäßig, wenn die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten tatsächlich erbracht werden, also insbesondere die Verpflichtung zur Dienstleistung erfüllt wird. Dabei genügt es grundsätzlich, dass sich der Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterstellt, der Arbeitgeber daher den Arbeitnehmer k...mehr

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Auslandstätigkeit / 3 Anwendbares Recht

Das auf das Arbeitsverhältnis bei einem Auslandsaufenthalt anwendbare Recht bestimmt sich für Verträge ab dem 17.12.2009 nach der "Rom I-Verordnung" (Rom I-VO).[2] Rechtswahl Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt nach der Rom I-VO in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags.[3] Eine solche Rechtswahl kann auch kon...mehr

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Werkstudent / 2 Das Werkstudentenprivileg

Der Begriff des Werkstudenten wird umgangssprachlich häufig für alle Studierenden verwendet, die einer Beschäftigung nachgehen. In der Sozialversicherung sind Werkstudenten bzw. das sog. Werkstudentenprivileg jedoch genau definiert. Das Werkstudentenprivileg regelt, dass Studierende in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind, sofern sie best...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.2 Entstehen des Anspruchs in den übrigen Fällen (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 7 Der Anspruch auf das Krankengeld entsteht in den Fällen, in denen an dem entsprechenden ersten Tag keine stationäre Krankenhausbehandlung bzw. keine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung erfolgt, mit dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Hierbei ist insbesondere die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (§ 44) sowie die Arbeitsunfähigkei...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.4 Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit: Mitgliedschaftserhalt bei nicht rechtzeitiger ärztlicher Feststellung der Verlängerung (Satz 3)

Rz. 16 Der Anspruch auf Krankengeld bleibt grundsätzlich immer bis zum Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeitsdauer bestehen. Verlängert sich die auf derselben Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer neuen ärztlichen Bescheinigung, gilt das auch, wenn die ärztliche Feststellung der verlängerten Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem zulet...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.8 Verfahren (§ 3 Abs. 7, § 5 AWbG NW)

Rz. 66 Der Arbeitnehmer hat die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber schriftlich so frühzeitig wie möglich, mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitzuteilen. Dabei sind der Mitteilung die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung (Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielg...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.9 Sonstiges

Rz. 58 Nach § 5 Abs. 1 NBildUG ist die Vergütung für die Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen ohne Minderung fortzuzahlen, die Höhe wird entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Lohnfortzahlung an Feiertagen vom 2.8.1951[1], geändert durch Art. 20 des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18.12.1975[2], berechnet. Das Gesetz regelt in ...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.9 Sonstiges

Rz. 67 Nach § 7 AWbG NW ist das Arbeitsentgelt für die Zeit der Arbeitnehmerweiterbildung entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Lohnfortzahlung an Feiertagen vom 2.8.1951[1] in der jeweils geltenden Fassung fortzuzahlen. Das Gesetz regelt in den §§ 9 ff. AWbG NW das Anerkennungsverfahren. Nach den §§ 10, 11 AWbG NW erfolgt eine Anerkennung der Veranstal...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.1 Bei Ablehnung des Anspruchs

Rz. 49 Im Fall der Ablehnung des Anspruchs durch den Arbeitgeber, darf der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub nicht antreten. Ein "Selbstbeurlaubungsrecht" steht dem Arbeitnehmer auch bei berechtigtem Antrag auf Bildungsfreistellung nicht zu.[1] Auch wenn in einigen Bildungsurlaubsgesetzen aufgrund der nicht frist- oder formgerechten Reaktion des Arbeitgebers eine "Bewilligungs...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.1 Grundsätze

Rz. 30 Der Umfang des Bildungsurlaubs beträgt in den Weiterbildungsgesetzen regelmäßig 5 Arbeitstage, wobei grundsätzlich von einer Beschäftigung an 5 Arbeitstagen pro Woche ausgegangen wird. Für Teilzeitarbeitsverhältnisse finden sich teilweise Anpassungsregelungen. So sieht § 3 Abs. 2 AWbG NW vor, dass sich der Anspruch entsprechend erhöht oder verringert, wenn regelmäßig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 5.3 Geldleistungen

Ist der Grenzgänger in Deutschland beschäftigt, richtet sich der Anspruch auf Geldleistungen nach deutschem Recht. Bei Arbeitnehmern handelt es sich dabei in der Regel um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Krankengeld. Bei Arbeitnehmerinnen können es darüber hinaus auch noch Leistungen bei Schwangerschaft sein (z. B. das Mutterschaftsgeld).mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.7 Inhalt des Arbeitsverhältnisses im Übrigen

Das befristete Probearbeitsverhältnis ist ein normales Arbeitsverhältnis. Es werden von Anfang an unter den Parteien dieselben Rechte und Pflichten begründet, wie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Dies hat zur Folge, dass alle gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regeln (z. B. hinsichtlich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen etc.) auch für ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.4 Auswirkungen der Probezeitvereinbarung

Das Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit ist ein ganz normales unbefristetes Arbeitsverhältnis. Es werden von Anfang an unter den Parteien dieselben Rechte und Pflichten begründet wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch. Dies hat zur Folge, dass alle gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regeln (z. B. hinsichtlich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.6 Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer

Rz. 40 Da nach den gesetzlichen Regelungen die Freistellungserklärung durch den Arbeitgeber zu erfolgen hat, hat der Arbeitnehmer kein Recht, bei Ablehnung des Urlaubsantrags sich selbst zu beurlauben. Lehnt der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ab, ohne dass einer der in § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG genannten Verweigerungsgründe vorliegt, so kann der Arbeitnehmer die Abgabe der F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 5 Tarifvertraglicher und einzelvertraglicher Mehrurlaub

Rz. 212 Die Entscheidungen des EuGH und des BAG betreffen zunächst nur den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen (24 Werktage). Daneben betrifft die neue Rechtsprechung auch den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen, da der Zusatzurlaubsanspruch aus § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX an das rechtliche Schicksal des Mindesturlaubsanspruchs gebunden ist.[1] Rz. 213 Das ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.1 Klage auf Urlaubsgewährung

Rz. 114 Da der Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurlaubung hat (s. hierzu Rz. 40 f.), muss er im Konfliktfall seine Ansprüche mit Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen. Unproblematisch zulässig ist die Leistungsklage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum.[1] Beispiel Es wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger 10 Tage Erholungsurlaub in der Zeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 3.3 Steuerpflicht einer Abfindung bei Wegzug

Fraglich ist, ob die Zahlung einer Abfindung nach Beendigung der Grenzgängerbeschäftigung unter die Steuerfreistellung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich fällt. Die Finanzverwaltung weist das Besteuerungsrecht dem ehemaligen Ansässigkeitsstaat zu, soweit die laufenden Grenzgängereinkünfte während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses dem Besteuerungsrecht im Ansässigkeitsst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 5 Arbeitsunfähigkeit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG setzt voraus, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist. Eine Arbeitsunfähigkeit während der Pflegezeit führt daher – wie bei der Elternzeit – nicht zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung und verändert auch nicht die Lage der Pflegefreistellung. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.1 Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Das PflegeZG selbst regelt keinen eigenen Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung während der kurzzeitigen Freistellung. Der Arbeitgeber kann dennoch für die Zeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet sein. Beschäftigte können bis zu 10 Arbeitstage ohne Vorankündigung von der Arbeit fernbleiben, um sich um einen akuten Pfle...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzausfallgeld / 3.1 Zweck des Insolvenzgelds – Sicherung für Arbeitnehmer

In aller Regel sind Unternehmen schon einige Zeit vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zahlungsunfähig und können ihren Arbeitnehmern keinen Lohn mehr zahlen. Das Insolvenzgeld sichert den Arbeitnehmern bei Insolvenz des Arbeitgebers die Nettolohnzahlungen der letzten 3 Monate vor Insolvenzeröffnung. Mit anderen Worten: Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers hat der ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.3.1 Anspruchsvoraussetzungen und Fälligkeit

Die unter den Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich fallenden Personen, erhalten in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 (Bezugsmonate) monatliche Sonderzahlungen. Der Anspruch auf den monatlichen Inflationsausgleich besteht jeweils nur (§ 3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich), wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat A...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung ist nach § 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf "Entgelt" oder dem Entgelt gleichgestellte Leistungen bestanden hat. Welche Entgeltzahlungen bzw. Leistungen genügen, ist in § 4 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.8 Keine Berücksichtigung des Inflationsausgleichs bei der Bemessung sonstiger Leistungen

Der Inflationsausgleich 2023 und die monatlichen Sonderzahlungen sind bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 4 TV Inflationsausgleich). Die einmalige und die monatlich zu zahlenden Sonderzahlungen fließen somit nicht ein In die Bemessung der Entgeltfortzahlung nach § 21 TVöD bzw. § 13 Abs. 1 TV-V, die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderza...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 2.1.1 Dauer der Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung wird geleistet bis zur Dauer von 6 Wochen (42 Krankheitstage). Wird der Beschäftigte im Laufe eines Arbeitstages krank, zählt dieser Tag bei der Berechnung der 6-Wochen-Frist nicht mit. Wird der Beschäftigte vor Arbeitsbeginn arbeitsunfähig, zählt dieser Tag bereits als voller Krankheitstag. Bei einer neuen Erkrankung entsteht der Anspruch auf Entgeltfortz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 3.1.1 Wegfall der Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird nur geleistet bis zur Dauer von 6 Wochen. Danach hat der Beschäftigte gegen die Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 2.1.4 Fälligkeit, Auszahlungszeitpunkt der Entgeltfortzahlung

Die Fortzahlung des Tabellenentgelts und der monatlichen Zulagen erfolgt im Krankheitsmonat. Der "Tagesdurchschnitt" je Krankheitstag – der Ausgleich für die nicht ständigen Entgeltbestandteile (vielfach noch immer wie im früheren Tarifrecht BAT als "Aufschlag" für Krankheitstage bezeichnet) – ist zeitversetzt im übernächsten Kalendermonat auszuzahlen (§ 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 2.1.3 Höhe der Entgeltfortzahlung

Das Tabellenentgelt und die monatlichen Zulagen werden so weitergezahlt, wie sie zustünden, wenn der Beschäftigte gearbeitet hätte. Praxis-Beispiele Entgeltfortzahlung in den ersten 6 Wochen Der Beschäftigte erfüllt während der Krankheit die Stufenlaufzeit für den Aufstieg in die nächsthöhere Stufe. Der Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist ab diesem Zeitpunkt die höhere Entgel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 2.1 Entgeltfortzahlung

Ist der Beschäftigte ohne sein Verschulden infolge Krankheit arbeitsunfähig, leistet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung (§ 22 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H). Der Anspruch besteht auch in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses. Im Unterschied zur gesetzlichen Regelung (§ 3 Abs. 3 EFZG) kennen die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes keine Wartezeit. § 22 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 2.2 Lohnsteuer und Sozialversicherung

Die Abrechnung des Lohnes während der Entgeltfortzahlung unterscheidet sich nur geringfügig von der normalen Entgeltabrechnung. Der vom Arbeitgeber weitergezahlte Arbeitslohn muss nach den allgemeinen Regelungen dem Lohnsteuerabzug unterworfen werden. Die Grundlagen für die Lohnabrechnung – Steuerklasse, Kinderzahl, Freibeträge, gelten während der Entgeltfortzahlung uneinges...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 3.3.1 Auswirkungen des Krankengeldbezugs – Lohnsteuer

In aller Regel ist die Abrechnung auch beim Bezug von Krankengeld unproblematisch. Der Arbeitgeber gewährt – sofern die Beschäftigungszeit ein Jahr nicht überschreitet – nach Ablauf der Entgeltfortzahlung grundsätzlich keine Bezüge mehr. Für den Monat, in dem die Entgeltfortzahlung endet, werden noch die Entgelte und Bezüge im Lohnabrechnungsprogramm erfasst. Für die Lohnste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 2.1.2 Fortsetzungserkrankung

Bei einer Fortsetzungserkrankung (Erkrankung aufgrund derselben Ursache) entfällt die Entgeltfortzahlung, wenn der Zeitraum von 6 Wochen überschritten ist. Nach Ablauf der Frist ist ggf. Krankengeldzuschuss zu leisten (Krankheit von mehr als 6 Wochen). Ein erneuter Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht bei einer Fortsetzungserkrankung nur, wenn der Beschäftigte vor der erneu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 3.4 Jahressonderzahlung im November berechnen und auszahlen

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit führt, solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung (in den ersten 6 Wochen der Krankheit) oder Krankengeldzuschuss besteht, nicht zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung. Besonderheiten ergeben sich bei der Berechnung der Jahressonderzahlung, wenn über die 6-Wochen-Entgeltfortzahlung hinausgehende Krankheitszeiten in die Monate Juli, August,...mehr