18 Monate

Die programmgemäße Verwendung der Darlehensmittel ist innerhalb von 18 Monaten nach dem Vollabruf des Darlehens nachzuweisen. Die Rechnungen des Vorhabens sind aufzubewahren. Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen folgende Inhalte haben:

  • die förderfähigen Maßnahmen,
  • die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjekts,
  • in deutscher Sprache.
 
Wichtig

Keine Barzahlung!

Die Rechnungen über die förderfähigen Maßnahmen müssen unbar beglichen worden sein. Die entsprechenden Kontoauszüge sind als Zahlungsnachweise aufzubewahren.

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