Im Sinne dieser Regelungen bezeichnet der Ausdruck:

 

1.

"Krankenhaus" ein nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus mit einem oder mehreren Standorten;

 

2.

"Standortverzeichnis" das bundesweite Verzeichnis der Standorte der nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen gemäß § 293 Absatz 6 SGB V;

 

3.

"Standortnummer" das jeden Standort eines Krankenhauses gemäß der Vereinbarung nach § 2a Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) in Verbindung mit dem Standortverzeichnis gemäß § 293 Absatz 6 SGB V eindeutig identifizierende Kennzeichen;

 

4.

"Krankenhausstandort" den Standort eines nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhauses, der im Standortverzeichnis mit einer Standortnummer mit dem Vorgabewert 000 an der siebten bis neunten Stelle geführt wird;

 

5.

"Standortbericht" die Daten des standortspezifischen Qualitätsberichts eines Krankenhauses;

 

6.

"Gesamtbericht" die Daten des standortübergreifenden Qualitätsberichts eines Krankenhauses, der unter Einbeziehung aller standortspezifischen Daten eine Zusammenfassung aller Standortberichte enthält;

 

7.

"Qualitätsbericht" die Daten der Standortberichte sowie des Gesamtberichts;

 

8.

"Annahmestelle Qb" die vom G-BA gemäß § 7 beauftragte Stelle;

 

9.

"Berichtsjahr" das Kalenderjahr, über das im Qualitätsbericht zu berichten ist;

 

10.

"Erstellungsjahr" das dem Berichtsjahr nachfolgende Kalenderjahr, in dem der Qualitätsbericht erstellt wird;

 

11.

"Veröffentlichungsjahr" das dem Erstellungsjahr nachfolgende Kalenderjahr, in dem der Qualitätsbericht veröffentlicht wird;

 

12.

"QS-Stellen" die mit der Durchführung der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach den jeweiligen Richtlinien des G-BA beauftragten Stellen;

 

13.

"DeQS-Datenannahmestellen" die jeweilige Datenannahmestelle nach Teil 1 § 9 Absatz 1 der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL);

 

14.

"Übermittelnde Stellen" die DeQS-Datenannahmestellen, die QS-Stellen und die Krankenhäuser.

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