Die ambulante Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen erfordert ein interdisziplinäres Rehabilitationsteam, dessen Mitglieder über die nachstehend aufgeführte Qualifikation und Berufserfahrung[1] in der Regel verfügen müssen.

Arzt

Für den leitenden Arzt und seinen Stellvertreter gelten die unter Ziffer 6.2 genannten Ausführungen. Für die weiteren Ärzte gilt, dass sie möglichst in der fortgeschrittenen Facharztausbildung sind. Z.B.

  • Facharzt für Orthopädie / Innere Medizin mit

    • Zusatzbezeichnung Rehabilitationswesen oder Sozialmedizin oder zusätzlich Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin und
    • mind. 2 Jahre vollzeitige Berufserfahrung in einer orthopädisch/rheumatologischen Rehabilitationseinrichtung mit Erfahrung in interdisziplinärer Teamarbeit.

Physiotherapeut / Krankengymnast

  • Staatliche Anerkennung als Physiotherapeut/Krankengymnast und
  • mind. 2 Jahre vollzeitige Berufserfahrung als Physiotherapeut/Krankengymnast in einer Rehabilitationseinrichtung. Zusatzqualifikationen/langjährige Erfahrungen in manueller Therapie und Behandlungen auf neurophysiologischer Grundlage sind erforderlich.

Masseur und Medizinischer Bademeister

  • Staatliche Anerkennung als Masseur und Medizinischer Bademeister und
  • mind. 2 Jahre vollzeitige Berufserfahrung als Masseur und Medizinischer Bademeister in einer Rehabilitationseinrichtung.

Ergotherapeut

  • Staatliche Anerkennung als Ergotherapeut und
  • mind. 2 Jahre vollzeitige Berufserfahrung als Ergotherapeut in einer Rehabilitationseinrichtung und
  • Grundlagenkenntnisse in arbeitsrehabilitativen Maßnahmen, Ergonomie, Arbeitsplatzanpassung und
  • einschlägige Erfahrungen in der berufsorientierten Arbeitstherapie
  • wenn in hauptverantwortlicher Stellung mind. 3 Jahre vollzeitige einschlägige Erfahrung in der speziellen rheumatologischen Ergotherapie einschließlich Gelenkschutzprogrammen und Orthesenherstellung.

Klinischer Psychologe

  • Diplom als Psychologe, ggf. psychotherapeutische Zusatzqualifikation und
  • Zusatzqualifikation in Entspannungstechniken (z.B. Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung nach Jacobson) und
  • Erfahrung in der Leitung von Gruppen und
  • mind. 2 Jahre vollzeitige Berufserfahrung als Psychologe in einer Rehabilitationseinrichtung.

Sozialarbeiter / Sozialpädagoge

  • Diplom/staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge und
  • mind. 2 Jahre vollzeitige Berufserfahrung als Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge in einer Rehabilitationseinrichtung und
  • Erfahrung in der Einzelfallhilfe und
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen.

Diätassistent

  • Staatliche Anerkennung als Diätassistent und
  • mind. 2 Jahre vollzeitige klinische Berufserfahrung in Diät- und Ernährungsberatung.

Gesundheits- und Krankenpfleger

  • Staatliche Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger und
  • mind. 2 Jahre vollzeitige klinische Berufserfahrung als Gesundheits- und Krankenpfleger in einer medizinischen Einrichtung und
  • Erfahrung in der fachlichen Beratung, Anleitung und praktischen Unterstützung von medizinischen Laien
  • wünschenswert: Weiterbildung/Erfahrung in Rehabilitationspflege.

Sportlehrer / Sporttherapeut

  • Diplom-Sportlehrer mit medizinischer Ausrichtung (z.B. Fachrichtung Rehabilitation) oder Zusatzqualifikation Bewegungs-/Sporttherapie und
  • mind. 2 Jahre vollzeitige Berufserfahrung als Sportlehrer in einer Rehabilitationseinrichtung mit spezieller Erfahrung im Umgang mit medizinischer Trainingstherapie.

Die nichtärztlichen Therapeuten müssen bei Bedarf über indikationsspezifische Zusatzqualifikationen oder Weiterbildungen verfügen.

Belastungserprobung und Arbeitstherapie sowie die qualifizierte Beratung hinsichtlich beruflicher Fragestellungen müssen durch die personelle Ausstattung sichergestellt sein.

Das Team der ambulanten Rehabilitationseinrichtung bilden Mitarbeiter mit definierter Qualifikation. Das Team ist in der Lage, bei Bedarf ein fachspezifisches Assessment durchzuführen und gemeinsam zu den Zieldefinitionen beizutragen, welche im Rehabilitationsplan dokumentiert werden.

Die Fort- und Weiterbildung für alle Teammitglieder sollte in angemessenem Umfang gewährleistet werden.

Über das o.a. Team hinaus sind feste Kooperationen zu vereinbaren mit

  • Orthopädietechniker
  • Orthopädieschuhtechniker.
[1] Bei Teilzeitkräften verlängert sich der Zeitraum der erforderlichen Berufserfahrung entsprechend.

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