Die Entscheidungslösung, verbunden mit einer Erweiterung der Verpflichtungen der Behörden, Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen, hat das Ziel, die Organspendebereitschaft der Bevölkerung zu erhöhen. Der bestehende Abstand zwischen der hohen Organspendebereitschaft in der Bevölkerung (rund 75 %) und dem tatsächlich dokumentierten Willen zur Organspende (rund 25 %) soll verringert werden, ohne die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen durch eine Erklärungspflicht einzuschränken.

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