Rz. 1
§ 17 ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten.
Der ursprüngliche Abs. 2 wurde durch Art. 2 § 15 Nr. 1 Buchst. a des Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) gestrichen und wortgleich durch § 86 SGB X ersetzt; zugleich wurde durch Art. 2 § 15 Nr. 1 Buchst. b des Gesetzes v. 4.11.1982 in Abs. 3 an den Satz 4 der 2. Halbsatz angefügt, jeweils mit Wirkung zum 1.7.1983.
Art. 1 Nr. 2, Art. 68 Abs. 1 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) hat mit Wirkung zum 1.1.2001 in Abs. 1 Nr. 1 das Wort "schnell" durch "zügig" ersetzt.
Durch Art. 2 Nr. 3, Art. 68 Abs. 1 des SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 dem Abs. 1 die Nr. 4 angefügt und der Abs. 2 mit neuem Inhalt eingefügt.
Mit Art. 2 Nr. 2, Art. 32 Abs. 1 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurde mit Wirkung zum 30.3.2005 in Abs. 3 die Verweisung auf § 97 SGB X um den dortigen Abs. 1 Satz 1 bis 4 ergänzt.
Durch Art. 2 Nr. 1, Art. 21 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) wurde mit Wirkung zum 1.1.2008 an Abs. 2 Satz 2 der Verweis auf § 19 Abs. 2 Satz 4 SGB X angefügt.
Mit Art. 3 Nr. 1a und Nr. 2, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts v. 19.7.2016 (BGBl. I S. 1757) wurde mit Wirkung zum 27.7.2016 in Abs. 2 Satz 1 "Hörbehinderte Menschen" durch die Formulierung "Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen" geändert und die Wörter "Gebärdensprache zu verwenden" durch "in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren" ersetzt; zugleich wurde der Abs. 2a (Verweis auf § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes) eingefügt.
Mit Art. 3 Nr. 1b und 1c, Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts v. 19.7.2016 (BGBl. I S. 1757) wurden mit Wirkung zum 1.1.2017 in Abs. 2 Satz 2 die Wörter "Gebärdensprache und andere" gestrichen; das Semikolon wurde durch einen Punkt ersetzt und der Verweis auf § 19 Abs. 2 Satz 4 SGB X gestrichen. Desgleichen wurde in Abs. 2 ein Satz 3 mit dem Verweis auf die entsprechende Geltung von § 5 der Kommunikationshilfenverordnung angefügt.
Mit Art. 11, Art. 16 Abs. 1 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) wird mit Wirkung zum 1.1.2023 der Abs. 4 angefügt.