Der Beratung aus einer Hand gehört die Zukunft

Das Rechtsdienstleistungsgesetz weist den Weg zur gebündelten Beratung:  Handwerker, Unternehmensberater, Banken, ja fast alle dürfen Rechtsrat erteilen – zumindest als Nebenleistung. Das mag auf Kosten der Qualität gehen – zu ändern ist diese Öffnung aber wohl kaum noch. Also sollten Anwälte diesen Trend zumindest auch für sich nutzen und sich selbst an die Spitze eines umfassendes Beratungsnetzes für ihre Mandanten setzen.

Mittelständler etwa, die über keine eigene Rechtsabteilung verfügen, haben wenig Zeit und Muße, neben dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auch noch einen Anwalt zu engagieren. Bestimmte juristische Arbeiten erledigt der Steuerberater eben gleich mit. Anders ausgedrückt ist der Anwalt längst nicht mehr Herr im Haus der gewerblichen Mandanten. Berater Nr. 1 sind oft genug andere.

Wirtschaftliches Verständnis nutzen

Deshalb macht es Sinn, über eine multidisziplinäre Strategie nachzudenken und als Anwaltskanzlei steuerrechtliche und WP-Dienstleistungen anzubieten. Und wo wir schon dabei sind: auch die Unternehmensberatung ist ein Feld, auf dem sich bisher nur wenig Anwälte tummeln, obwohl viele juristische Problemstellungen spezielle Branchenkenntnisse und wirtschaftliches Verständnis erfordern. Es geht um Best Practise, Benchmarks und wie die Mandanten diese erreichen.

Staat verabschiedet sich, Gerichtsverfahren werden wohl ausgedünnt

Schreiten wir zeitlich weiter voran in das Jahr 2027. Dann wird der Staat noch schwerer unter der Last der Beamtenpensionen ächzen, werden die Einnahmen weiter sinken und werden die Gerichte weiter konzentriert und reduziert. Konsequenz: Mit dem forensischen Aufkommen allein werden Anwälte kein einigermaßen auskömmliches Einkommen mehr erzielen – dies auch deshalb, weil die Rechtsschutzversicherungen bis dahin eigene Anwaltsnetzwerke aufgebaut haben werden und damit die Rechtsschutzversicherung für die meisten Anwälte als Einnahmequelle ausscheidet. 

Es lebe die Beratung

Nur die Beratung wird also das Überleben sichern. Und zwar aus einer Hand. Was heißt nun beraten? Sicherlich nicht nur, einen Rechtsrat zu erteilen. Wirkliches Beraten ist weit mehr.

  • Es bedeutet, eine Privatperson, eine Organisation oder einen Unternehmer zeitweise zu begleiten und echte Mitverantwortung zu übernehmen.
  • Jemand, der sich umfassend um ein persönliches oder wirtschaftliches Problem kümmert und demjenigen, den es angeht, die Abstimmung mit diversen anderen Beratern und Experten abnimmt.

Der Anwalt sollte wieder – wie in früheren Zeiten – als seriöser Berater Nr. 1, als erste Anlaufstelle, in die Köpfe der Menschen gelangen.

Comeback?

Die größte Marktchance besteht deshalb darin, durch Kompetenzaufbau in weiteren Disziplinen anderen Berufsgruppen wie Unternehmens- und Steuerberatern das Wasser abzugraben. Beratungschancen gibt es für Anwälte in jeder Branche. Alles ist möglich! Der Anwalt als derjenige, der für den Mandanten Expertennetzwerke aufbaut und im Bedarfsfall abruft und leitet, der aktives Projektmanagement betreibt und ganze Teams im Hintergrund lenkt. Geht es auch einer Nummer kleiner? Erforderlich ist jedenfalls ein immenser Kompetenzaufbau während der nächsten Jahre und Jahrzehnte.