Zuschlagsart Zuschläge steuerfrei bis
Nachtarbeit  
von 20 Uhr bis 6 Uhr 25 % des Grundlohns
von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn diese vor 0 Uhr aufgenommen wurde 40 % des Grundlohns
Sonntagsarbeit  
von 0 Uhr bis 24 Uhr 50 % des Grundlohns
hier gilt auch die Arbeit am Montag von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn diese vor 0 Uhr aufgenommen wurde  
gesetzliche Feiertage  
von 0 Uhr bis 24 Uhr 125 % des Grundlohns
hier gilt auch die Arbeit des auf den Feiertag folgenden Tages von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn diese vor 0 Uhr aufgenommen wurde  
Silvester  
von 14 Uhr bis 24 Uhr 125 % des Grundlohns
Weihnachtsfeiertage  
von 0 Uhr bis 24 Uhr 150 % des Grundlohns
hier gilt auch die Arbeit des auf den Feiertag folgenden Tages von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn diese vor 0 Uhr aufgenommen wurde  
Heiligabend  
von 14 Uhr bis 24 Uhr 150 % des Grundlohns
1. Mai  
von 0 Uhr bis 24 Uhr 150 % des Grundlohns
hier gilt auch die Arbeit des auf den Feiertag folgenden Tages von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn diese vor 0 Uhr aufgenommen wurde  

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