Der Arbeitgeber kann sich folgende Kosten erstatten lassen, die während einer Wehrübung entstehen:

  • Mehrkosten für die vorübergehende Beschäftigung von 2 Personen am gleichen Arbeitsplatz, damit die dem Arbeitgeber durch eine vorzeitige Beendigung der Wehrübung entstehenden Lohnkosten einer Doppelbesetzung ausgeglichen werden. Erforderlich ist ein Antrag, der innerhalb von 6 Monaten nach Entstehung der Mehrkosten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu stellen ist.[1]

    Die zusätzlichen Kosten für eine Ersatzkraft während der Zeit einer Wehrübung für jeden Tag der Wehrübung können ab dem 21. Tag, höchstens jedoch für 30 Tage erstattet werden. Die Höhe der Erstattung beträgt 1/3 der Mindestleistung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für den Arbeitnehmer. Der entsprechende Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Wehrübung gestellt werden.[2]

  • Übernahme der Beiträge zu einer bestehenden betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung; auch hier ist ein entsprechender Antrag erforderlich.[3]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge