Erleidet der Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung einen Arbeitsunfall, erhält er nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Verletztengeld zulasten der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Berechnungsgrundsätze sind mit der der Krankengeldberechnung identisch. Insoweit sind die Auswirkungen vergleichbar. Eine Vergütungsoptimierung führt auch bei Bezug von Verletztengeld zu einer geringeren Geldleistung.
Berücksichtigung von Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlägen
Lediglich bei einer zusätzlichen Zahlung von Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlägen ergeben sich Abweichungen. Diese werden auch bei Steuerfreiheit bei der Berechnung des Verletztengelds berücksichtigt.
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