Britische Staatsangehörige benötigen für einen ab dem 1.1.2021 neu begründeten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen gesonderten Aufenthaltstitel nach den einschlägigen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes für Drittstaatsangehörige. Ein solcher Aufenthaltstitel kann in verschiedenen Formen zum Zwecke einer abhängigen Erwerbstätigkeit erteilt werden. Es gelten die unterschiedlichen Regelungen zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen nach dem Aufenthaltsgesetz (z. B. "Blue Card", privilegierte Zugangsmöglichkeiten für Fachkräfte und Hochqualifizierte etc.).

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