Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin aus Niedersachsen hat ein Gehalt von 8.200 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer. Sie ist privat kranken- und pflegeversichert (Arbeitgeberzuschuss 250 EUR KV + 25 EUR PV). Die 2024 neu abgeschlossene Direktversicherung wird durch Umwandlung von laufendem Arbeitslohn mit 604 EUR monatlich finanziert.

Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen und abzurechnen?

Ergebnis

Die Direktversicherungsbeiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) steuerfrei und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2024 sind somit jährlich höchstens 7.248 EUR (8 % von 90.600 EUR) bzw. monatlich 604 EUR steuerfrei. In der Sozialversicherung liegt die beitragsfreie Obergrenze bei jährlich 3.624 EUR (4 % von 90.600 EUR) bzw. monatlich 302 EUR.

Der Arbeitgeber ist nicht zu einem Arbeitgeberzuschuss verpflichtet, da die Arbeitnehmerin auch nach der Gehaltsumwandlung über den Beitragsbemessungsgrenzen liegt und der Arbeitgeber somit keine SV-Beiträge einspart.

 
Gehalt   8.200,00 EUR
Gehaltsumwandlung   - 604,00 EUR
Direktversicherung (steuerfrei)   604,00 EUR
Gesamtbruttoverdienst   8.200,00 EUR
Steuerbrutto 7.596,00 EUR  
Sozialversicherungsbrutto RV/AV (begrenzt auf BBG West) 7.550,00 EUR  
Lohnsteuer 1.901,08 EUR  
Solidaritätszuschlag 46,43 EUR  
Gesamtabzug Steuern   - 1.947,51 EUR
Rentenversicherung (9,3 %) 702,15 EUR  
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) 98,15 EUR  
Gesamtabzug Sozialversicherung   - 800,30 EUR
Gesetzliches Netto   5.452,19 EUR
Abzug Direktversicherung (aus Umwandlung)   - 604,00 EUR
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung   + 250,00 EUR
Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung   + 25,00 EUR
Auszahlungsbetrag   5.123,19 EUR

Der Direktversicherungsbeitrag ist lohnsteuerfrei und wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze auch sozialversicherungsfrei. Im Gegenzug ist die Rente, die im Versorgungsfall aus dieser Direktversicherung gezahlt wird, in voller Höhe einkommensteuerpflichtig.

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