Zusammenfassung

 
Überblick

Mit der neuen Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) wird der Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten auf große Teile der europäischen Unternehmen ausgedehnt. Zudem werden auch die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung mithilfe delegierter Verordnungen (Standards) vereinheitlicht. Für die ersten Unternehmen gelten die neuen Berichterstattungspflichten bereits seit dem 1.1.2024. Der Anwendungsbereich wird sich aber in den nächsten Jahren auf immer weitere Kreise von Unternehmen ausdehnen. Bis 2028 sollen nach Schätzungen des Centre of European Policy Studies über 13.000 Unternehmen betroffen sein.

Die Neuerungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung betreffen auch den Bereich Human Resources (HR):

Unternehmen dürfen nur solche Ziele und Maßnahmen in ihre Berichte aufnehmen, die wirklich angestrebt und durchgeführt wurden, um sich nicht des Vorwurfs des "Green Washing" auszusetzen. Bei der hierfür erforderlichen Umsetzung verschiedener Maßnahmen spielen Personalabteilungen unterstützend und als Impulsgeber eine wichtige Rolle.

Der Nachhaltigkeitsbericht selbst ist für die Konkurrenz- und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens von elementarer Bedeutung. Eine positive Außendarstellung in den Bereichen Enviromental Social Governance (ESG) und Corporate Social Responsibility (CSR) ist nicht nur für die Geschäftstätigkeit und Kooperationen von Unternehmen unverzichtbar. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den eigenen Mitarbeitern wirkt sich auch positiv auf die eigene Arbeitgeberattraktivität aus.

Einen unmittelbaren Beitrag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung leistet die Personalabteilung, indem sie berichtspflichtige HR-relevante Daten rechtzeitig zur Verfügung stellt. Die erforderlichen Angaben finden sich in erster Linie in den themenbezogenen Standards ESRS S1 und ESRS S2. Hierfür sollten Unternehmen eine entsprechende Expertise in den Personalabteilungen aufbauen, die sich frühzeitig mit den rechtlichen Anforderungen vertraut machen, die der europäische Gesetzgeber an die Nachhaltigkeitsberichterstattung im HR-Bereich stellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Den Kern der Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD).[1] Die europäischen Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben spätestens bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umsetzen.

Inzwischen liegt auch ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vor, mit dem die CSR-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll.[2] Der Referentenentwurf stellt ein Paket von Gesetzesänderungen dar, durch den das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht an die Vorstellungen des europäischen Gesetzgebers angepasst werden.[3] Die Änderungen betreffen nicht nur das Handelsgesetzbuch (HGB), sondern auch zahlreiche andere Gesetze, wie Aktiengesetz (AktG) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).[4] Der Entwurf versucht die Vorgaben im Wesentlichen 1:1 umzusetzen und orientiert sich in weiten Teilen nahezu wörtlich an der CSRD.[5] Die Ausgestaltung der inhaltlichen Vorgaben des Nachhaltigkeitsberichts bleiben aber weiterhin hauptsächlich der Europäischen Kommission vorbehalten.

Zur inhaltlichen Vereinheitlichung und Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) erlassen.[6]

[1] Richtlinie 2022/2464 des Europäischen Parlaments und Rats.
[3] Vgl. Begründung des Referentenentwurfs, S. 109 f. (Zielsetzung).
[4] Vgl. Begründung des Referentenentwurfs, S. 110 f. (Wesentlicher Inhalt).
[5] Vgl. Begründung des Referentenentwurfs, S. 111 (Alternativen).

1 Einführung

Nachhaltigkeit ist das bestimmende Thema des 21. Jahrhunderts. Die ökologischen[1] und sozialen[2] Fragen der Gegenwart und Zukunft stellen das moderne Wirtschafts- und Rechtssystem vor neue Herausforderungen. Unternehmen haben im Bereich der Nachhaltigkeit inzwischen zahlreiche Berichtspflichten zu erfüllen, die zugleich Herausforderungen und Chancen für den deutschen Wirtschaftsstandort darstellen.[3] Die Regelungsdichte in den Bereichen Corporate Social Responsibility (CSR) und Environmental Social Governance (ESG) nimmt stetig zu: Als Beispiele seien für Deutschland nur das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz[4] oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz[5] genannt. Nun führt die Europäische ...

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